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Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Der Fachwirt ist im Gegensatz zum Fachkaufmann ein Generalist. Er deckt nicht nur eine, sondern alle betrieblichen Funktionen innerhalb einer Branche ab.

Er kommt z. B. aus den Branchen:

  • Handel (Handelsfachwirt/-in)
  • Versicherungen (Versicherungsfachwirt/-in)
  • Industrie (Industriefachwirt/-in)

Der Fachwirt ist ein berufserfahrener Branchenspezialist mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Er bringt eine mehrjährige einschlägige, umfassende Berufspraxis in seiner Branche mit. In der Regel ist seiner Berufspraxis eine fundierte Berufsausbildung innerhalb seiner Branche (Kaufmann im Einzelhandel, Versicherungskaufmann, Industriekaufmann usw.) mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen.

Der Fachwirt ist eine Allround-Qualifikation für Fach- und Führungskräfte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Er ist ein qualifizierter Mitarbeiter, der innerbetriebliche Zusammenhänge und gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten beurteilen kann.

Der Fachwirt ist von Niveau, Schwierigkeitsgrad und Anspruch her vergleichbar mit dem Meister im gewerblich-technischen Bereich.

Verordnung vom 21. Juli 2011 / Inkrafttreten am 1. Januar 2012

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

Auszug aus der Verordnung vom 21. Juli 2011:

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweist.

Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben (s. Verordnung). Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Sonstiges:

Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK-Bildungs GmbH bestellen.

Anmeldeschluss zur Prüfung:
01.01. für die Frühjahrsprüfung und 01.08. für die Herbstprüfung

Anmeldung zur Prüfung

Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

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