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Industriefachwirt/-in

Verordnung vom 25. Juni 2010

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen aus Industriebetrieben mit Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

Auszug aus der Verordnung:

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis

(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegen des Prüfungsteils 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im Fall es Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen eine weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirtes/einer Geprüften Industriefachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

Sonstiges:

Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Anmeldeschluss zur Prüfung:
01.01. für die Frühjahrsprüfung und 01.08. für die Herbstprüfung

Anmeldung zur Prüfung

Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

 

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