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Industriemeister/-in Fachrichtung Metall

Der Meister steht traditionell an der Nahtstelle zwischen ausführend tätigen Mitarbeitern und dem Management. Er trägt Verantwortung für den reibungslosen Ablauf des Fertigungsprozesses und die Qualitätssicherung der Produkte. Dabei arbeitet er zunehmend im Team und führt Arbeitsgruppen zu einer Gesamtleistung. In der Regel ist seiner Berufspraxis eine fundierte Berufsausbildung mit IHK-Abschlussprüfung vorausgegangen.

Zielgruppen für die Industriemeisterprüfungen:

Mitarbeiter aus Industriebetrieben, die in den jeweiligen Industriezweigen arbeiten, für die die speziellen Meisterprüfungen abgenommen werden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

Voraussetzung für den Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Metall zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.

Darüber hinaus gehören zu den Voraussetzungen:

  • Das Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' und
  • eine weitere Berufspraxis von einem Jahr,
  • den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung.

Nicht alle aufgeführten Prüfungen werden regelmäßig im IHK-Bezirk Siegen angeboten.

Den Rahmenstoffplan können Sie beim DIHK und Aufgaben und Lösungshinweise durchgeführter Prüfungen bei der DIHK Bildungs GmbH bestellen.

Anmeldeschluss zur Prüfung:
01.03. für die Frühjahrsprüfung und 01.09. für die Herbstprüfung

Anmeldung zur Prüfung

Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

 

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