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Meister/-in für Kraftverkehr

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind qualifiziert in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschieden Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorischen-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Ferner sind Geprüfte Meister für Kraftverkehr qualifiziert, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Planen, Steuern und Überwachen des Einsatzes von Fahrzeugen und sonstigen Betriebsmitteln unter Beachtung technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Anforderungen; Gewährleisten der Einsatzfähigkeit von technischen Ressourcen bzw. Veranlassen und Überwachen ihrer Instandhaltung;
  • Mitwirken bei der Spezifizierung und Beschaffung neuer technischer Systeme; Steuern und Überwachen der Kostenentwicklung sowie Mitwirken beim bereichsbezogenen Controlling;
  • Mitwirken bei der Personalplanung und -auswahl; Führen und Fördern von Mitarbeitern; Fördern der Kommunikation und Zusammenarbeit; Wahrnehmen der Ausbildungsverantwortung;
  • Mitwirken bei der Kundenbetreuung und -beratung; Fördern der Kundenzufriedenheit;
  • Gewährleisten der Einhaltung von Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Anmeldeschluss zur Prüfung:
01.03. für die Frühjahrsprüfung und 01.09. für die Herbstprüfung

Anmeldung zur Prüfung

 

Wichtiger Hinweis: Ihre Anmeldung ist verbindlich und Ihnen entstehen Prüfungsgebühren auf der Grundlage unseres aktuellen Gebührentarifes. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben.

 

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Meister für Kraftverkehr verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und anschließende Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgenden Bereichen:

  1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilder-Eignung)
  2. Grundlegende Qualifikationen:
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

     3. Handlungsspezifische Qualifikationen:

  • Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
  • Organisation und Kommunikation:

- Beförderungsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften
- Betriebliches Kostenwesen und Controlling
- Planung, Steuerung und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement

  • Führung und Personal:

- Personalführung
- Personalentwicklung

Nachweis der Qualifikation, Prüfungsvoraussetzungen

Nachweis der Qualifikation

Die beschriebenen "Beruflichen Qualifikationen" hat der Geprüfte Meister für Kraftverkehr aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 09.02.2012 (BGBl. I Nr. 10, S. 286ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung

  1. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach ein mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis

      2. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den unter Punkt 1 genannten Fällen jeweils ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Geprüften Meisters für Kraftverkehr / einer Geprüften Meisterin für Kraftverkehr haben.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

Informationen auch beim Weiterbildungs-Informations-System.

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