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Anerkennung von Schulungsveranstaltern (Gefahrgutfahrer | Gefahrgutbeauftragte)

Die Industrie- und Handelskammer Siegen ist zuständig für

  • die Anerkennung und Überwachung von Schulungen, die Veranstalter in Schulungsstätten im Bezirk der IHK Siegen durchführen,
  • die Durchführung von Prüfungen für Teilnehmer/innen an von der IHK Siegen anerkannten Schulungen und
  • die Erteilung, Ergänzung und Verlängerung von ADR-Schulungsbescheinigungen für erfolgreiche Teilnehmer/innen an von der IHK durchgeführten Prüfungen

Nachstehend finden Sie die nötigen Informationen und Antragsformulare für angehende Veranstalter von Schulungen zum/zur Gefahrgutfahrer/in und zum/zur Gefahrgutbeauftragten.

Die Gebühren für das Anerkennungsverfahren sind im aktuellen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen aufgeführt. 

Anmeldung / Anerkennung von Lehrkräften im Bereich der Gefahrgutschulungen

Lehrkräfte, die in den Schulungen für Gefahrgutbeauftragte bzw. Gefahrgutfahrer eingesetzt werden sollen, müssen der IHK Siegen angezeigt und die fachliche Eignung nachgewiesen werden. Im Rahmen der Anerkennung neuer Lehrkräfte führt die IHK Siegen, gemeinsam mit anderen Kammern in NRW, Dozentenfachgespräche durch, um die fachliche Eignung zu überprüfen.

Bei Lehrkräften, die das Verfahren bei einer anderen Kammer in NRW bereits durchlaufen haben, wird die fachliche Eignung ohne weitere Prüfung anerkannt.  

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