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GEFAHRGUTBEAUFTRAGTE

Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen gemäß der „VO über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen“ (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) i. V. mit der Satzung der IHK Siegen betreffend Gefahrgutbeauftragtenschulung in der jeweils geltenden Fassung.

(Die Bestandteile der Wiedererteilung können maximal denen des zuletzt erteilten Bescheides und den damit verbundenen Modifikationen entsprechen.)

Antrag auf Wiedererteilung der Anerkennung

Antragsteller
Für die Lehrgänge verantwortliche Person
Die IHK Siegen erteilt Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme nur für den Lehrgang, der vorher von ihr anerkannt wurde (§ 1 IHK-Satzung).
Präsenz- oder Online-Schulung
Angaben zum Schulungsraum bei Präsenzunterricht
Angaben zur Online-Schulung / Technische Voraussetzungen
gemäß der DIHK-Leitlinien für Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte (siehe Downloadbereich)
Angaben zum eingesetzten Referenten
Falls es sich um eine neue Lehrkraft handelt, muss diese mit den vollständigen Unterlagen angemeldet werden.
Lehrmaterial
Titel / Autor / Verlag
Abschluss

Hinweis

Hiermit versichern Sie, dass die Schulungen gemäß Satzung der Industrie- und Handelskammer Siegen und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt werden.
Bitte laden Sie die Unterrichtspläne (gem. § 4 IHK-Satzung) hoch.
Die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben wird versichert.

Seiten-ID: 4311

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Ansprechpartner

Burhan Demir

Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Heike Gottschalk

Tel: 0271 3302-211
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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