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GEFAHRGUTFAHRER

Antrag auf Modifikation der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen gemäß Anlage B Teil 8 Kapitel 8.2 ADR i. V. mit der Satzung der IHK Siegen betreffend Gefahrgutfahrerschulung in der jeweils geltenden Fassung.

Antrag auf Modifikation

Antragsteller
Für die Lehrgänge verantwortliche Person
Die Anerkennung wird für folgende Kurse beantragt:
Angaben zum Schulungsraum
Angaben zum eingesetzten Referenten
Falls es sich um eine neue Lehrkraft handelt, muss diese mit den vollständigen Unterlagen angemeldet werden.
Lehrmaterial, Gesetztes- und Verordnungstexte, Richtlinien, etc.
Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen
Nähere Angaben (insbesondere zu Feuerlöschgeräten und Ablaufgestaltung) zur Durchführung der praktischen Feuerlöschübung
Abschluss

Hinweis

Hiermit versichern Sie, dass die Schulungen gemäß Satzung der Industrie- und Handelskammer Siegen in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt werden.
Bitte laden Sie die Unterrichtspläne (gem. § 4 IHK-Satzung) hoch.
Die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben wird versichert.
Eine Zuwiderhandlung gegen die „Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen“ in der jeweils gültigen Fassung und/oder gemachte Falschangaben können nach § 12 Abs. 4 der v.g. Satzung zum Entzug der Anerkennung als Lehrgangsveranstalter führen.

Seiten-ID: 4329

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Ansprechpartner

Burhan Demir

Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Heike Gottschalk

Tel: 0271 3302-211
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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