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Beschleunigte Grundqualifikation - Prüfungsarten

Erläuterung und Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung Güter- oder Personenverkehr:

  • Regelprüfung
    • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. (Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation mit einer Dauer von 140 Unterrichtseinheiten inkl. 10 Fahr-Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten an der Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation.)
  • Umsteigerprüfung
    • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. (Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation mit einer Dauer von 96 Unterrichtseinheiten inkl. 10 Fahr-Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten an der Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation.) und
    • Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprüfung“/“beschleunigten Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist, oder
    • Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist, oder
    • Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. (D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben]), oder
    • Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG (ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. (D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben]), oder
    • Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV oder 
    • Fahrerbescheinigung nach § 5 Absatz 3 BKrFQV.
  • Quereinsteigerprüfung
    • Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 3 BKrFQV über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. (Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation mit einer Dauer von 35 Unterrichtseinheiten inkl. 2,5 Fahr-Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten an der Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation.) und (in Abhängigkeit von der Prüfung)
    • Original des Fachkundenachweises, für die die Prüfung ablegt werden soll, für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4 PBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009) bzw. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)

Ablauf der Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation

Prüfungsart Prüfungsdauer (in Minuten) Mögliche Gesamtpunktzahl
Regelprüfung 90 60
Quereinsteiger 45 40
Umsteiger 30 30

Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht wurden.

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Ansprechpartner

Burhan Demir

Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
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Heike Gottschalk

Tel: 0271 3302-211
Fax: 0271 3302400
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