PDF wird generiert
Bitte warten!

Zulassung zur Prüfung

Grundprüfung:

  • Zur Grundprüfung wird zugelassen, wer eine Grundschulung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsveranstalter absolviert hat und darüber der IHK eine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann.

Ergänzungsprüfung:

  • Wer bereits eine Grundprüfung bestanden hat, darf für weitere Verkehrsträger an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn er einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte besitzt und für den/die weiteren Verkehrsträger eine entsprechende Teilnahmebescheinigung eines anerkannten Schulungsveranstalters vorlegen kann.

Verlängerungsprüfung:

  • Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte für die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll. Die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung ist nicht notwendig, da keine vorherige Teilnahme an einer Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist.
     
  • Der Idealfall für die Prüfungsteilnahme ist, wenn der Prüfungstermin innerhalb eines Jahres vor dem Ablaufdatum liegt. In diesem Fall kann das Ablaufdatum von der IHK bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme um 5 Jahre ab dem bisherigen Ablaufdatum verlängert werden. Der Prüfungstermin sollte so gewählt werden, dass Wiederholungsprüfungen nach nicht bestandener Prüfung noch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte „in Ruhe“ noch geplant und besucht werden können.
     
  • Die Verlängerungsprüfung muss vor Ablauf des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte abgelegt werden. Ein abgelaufener Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte kann von der IHK aus rechtlichen Gründen nicht verlängert werden und die die Berechtigungen verfallen. Ausnahmetatbestände sieht die aktuelle Rechtlage hierfür nicht vor.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldung ist beizufügen:

  • Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen die Kopie der Lehrgangsbestätigung vom Schulungsveranstalter (Original ist am Prüfungstag vorzulegen).
     
  • Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen die Kopie des Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten (Original ist am Prüfungstag vorzulegen).

Die Einladung erfolgt rechtzeitig zur Prüfung. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die IHK Siegen zu benachrichtigen.

Ablauf der Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Grundprüfung 

Zur Grundprüfung kann nur zugelassen werden, wer eine vom Veranstalter ausgestellte Bescheinigung über die lückenlose Teilnahme an der Schulung für den gleichen Verkehrsträger vorlegt, für den die Prüfung abgelegt werden soll. 

Die Grundprüfung enthält Multiple-Choice-Fragen, offene Fragen und eine Fallstudie. 

  • Prüfung mit einem Verkehrsträger:     60 Punkte – 100 Minuten 
     
  • Prüfung mit zwei Verkehrsträgern:      90 Punkte – 150 Minuten 
     
  • Prüfung mit drei Verkehrsträgern:     120 Punkte – 200 Minuten 
     
  • Prüfung mit vier Verkehrsträgern:     150 Punkte – 250 Minuten

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden.

Die Grundprüfung darf nur einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Nach der Grundschulung und erfolgreichen Grundprüfung wird der Schulungsnachweis ausgestellt. Das Gültigkeitsdatum errechnet sich aus dem Prüfungsdatum der Grundprüfung. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre (s. Verlängerungsprüfung).

Ergänzungsprüfung

Zur Ergänzungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer eine vom Veranstalter ausgestellte Schulungsbescheinigung über die Teilnahme an der Schulung für den zu ergänzenden Verkehrsträger, für den die Prüfung abgelegt werden soll, und einen gültigen Schulungsnachweis vorlegt.

Die Ergänzungsprüfung enthält Multiple-Choice-Fragen, offene Fragen und eine Fallstudie. 

  • Prüfung mit einem Verkehrsträger:    30 Punkte –   50 Minuten
     
  • Prüfung mit zwei Verkehrsträgern:    60 Punkte – 100 Minuten
     
  • Prüfung mit drei Verkehrsträgern:     90 Punkte – 150 Minuten

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden.

Die Ergänzungsprüfung darf nur einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Nach der Ergänzungsschulung und erfolgreichen Ergänzungsprüfung wird der Schulungsnachweis erweitert. Die Gültigkeit des Schulungsnachweises ändert sich dadurch nicht.

Verlängerungsprüfung

Zur Verlängerungsprüfung kann nur zugelassen werden, wer im Besitz eines gültigen Gb-Schulungsnachweises ist. Die Prüfung muss innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises abgelegt werden und kann unbegrenzt bis zum Ablauf der Geltungsdauer wiederholt werden. 

Die Prüfung enthält Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen. 

  • Prüfung mit einem Verkehrsträger:    30 Punkte –   50 Minuten
     
  • Prüfung mit zwei Verkehrsträgern:     45 Punkte –  75 Minuten
     
  • Prüfung mit drei Verkehrsträgern:      60 Punkte – 100 Minuten
     
  • Prüfung mit vier Verkehrsträgern:      75 Punkte – 125 Minuten

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht werden.

Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung wird der Schulungsnachweis um fünf Jahre verlängert. Die Gültigkeit schließt sich an das alte Gültigkeitsdatum an, sofern die Prüfung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf bestanden, oder ab Datum der Verlängerungsprüfung, wenn mehr als 12 Monate vor Ablauf die Prüfung bestanden wurde.

Wiederholung der Prüfung

  • Bei Grund- und Ergänzungsprüfungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulungsteilnahme zulässig.
     
  • Bei Verlängerungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.
Seiten-ID: 4322

Seiten-ID4322

Ansprechpartner

Burhan Demir

Tel: 0271 3302-319
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Heike Gottschalk

Tel: 0271 3302-211
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen