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Ablauf der Fachkundeprüfung Verkehr
Güterkraftverkehr und Personenverkehr (ausgenommen Taxi/Mietwagen)
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je zweistündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
- Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (120 Punkte),
- Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (105 Punkte),
- Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (75 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (180 Punkte) und in jedem Prüfungsteil (schriftlich und mündlich) mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.
Personenverkehr (Taxi/Mietwagen)
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
- Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (60,0 Punkte),
- Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (52,5 Punkte),
- Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil (schriftlich und mündlich) mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.
