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Die Höhe der Prüfungsgebühr (auch Wiederholungsprüfung) richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer Siegen. Mir ist bekannt, dass eine Teilnahme an der Prüfung nur erfolgen kann, wenn die Prüfungsgebühr rechtzeitig überwiesen wurde.
Die von Ihnen bei der Anmeldung zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift und Telefonnummer, werden allein für die Durchführung der Prüfung und ggf. Wiederholungsprüfungen genutzt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) der Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO) in Verbindung mit § 1 IHKG sowie der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte. Weitere Hinweise zu unseren Aufgaben und zur Verarbeitung Ihrer Daten dafür finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.ihk-siegen.de/datenschutz. Hier können Sie sich ebenfalls über Ihre Rechte als Betroffener und die entsprechenden Anlaufstellen informieren.
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