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Förderung für Unternehmensberatungen für KMU

18.01.2023 Seit 1. Januar 2023 gilt die neue Richtline zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Mit dem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Seit 1. Januar 2023 gilt die neue Richtline zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (gilt bis 31. Dezember 2026). Die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Förderung beinhaltet Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Gefördert werden KMU (lt. EU-Definition) und Angehörige der Freien Berufe.
  • Zuschuss von 50 Prozent bezogen auf die maximal förderfähigen Beratungskosten i. H. v. 3.500 Euro, also max. 1.750 Euro (gilt für NRW).
  • Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.
  • Junge Unternehmen (im ersten Jahr nach Gründung) müssen ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.

Weitere Infos dazu gibt es auf unserer Seite und beim Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle.

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