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Grüne Gründungen.NRW

09.05.2023 Um Innovationsaktivitäten Grüner Gründungen zu stärken, wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Dies ist essentiell, um technische oder prozessbedingte Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Darüber hinaus können Prototypen den Nachweis erbringen, dass eine technische Idee umsetzbar ist. Auf der Basis entwickelter Prototypen können zudem reale Tests im Feldversuch durchgeführt werden, sodass der Marktwert besser eingeschätzt werden kann. Auf diese Weise können sich potentielle Investorinnen und Investoren ein konkreteres Bild von Nutzung, Wirkungsweise, Risiko und Umsatzerwartungen machen.

Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken.

Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft (Kleine- und Kleinstunternehmen).

Gegenstand der Förderung können innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen sein, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Ressourcenschonung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt beitragen. Die Höhe der Zuwendung muss mindestens 25.000 € pro Antragsberechtigten betragen. Die maximale Fördersumme beträgt 800.000 €.

Die erste Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 29. Juni 2023.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Seiten-ID: 2146

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