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Regionales Wirtschaftsförderprogramm

Grundsätzlich können Ausgaben für überwiegend betriebswirtschaftliche Beratungen durch externe, qualifizierte und fachkundige Beraterinnen und Berater für betriebliche Maßnahmen gefördert werden, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.

Es werden nur kleine und mittelständische Unternehmen nach EU-Definition gefördert, die älter als fünf Jahre sind. Die Unternehmen dürfen sich nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition befinden.

Die Förderung ist landesweit möglich und erfolgt aus Mitteln der Landesaufgabe.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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Ansprechpartner

Sibylle Haßler

Tel: 0271 3302-134
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Pia Lorsbach

Tel: 0271 3302-135
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Gina Schröder

Tel: 0271 3302 223
Fax: 0271 3302 400
E-Mail

Anita Send

Tel: 0271 3302-133
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

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