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Regionales Wirtschaftsförderprogramm
Grundsätzlich können Ausgaben für überwiegend betriebswirtschaftliche Beratungen durch externe, qualifizierte und fachkundige Beraterinnen und Berater für betriebliche Maßnahmen gefördert werden, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben.
Es werden nur kleine und mittelständische Unternehmen nach EU-Definition gefördert, die älter als fünf Jahre sind. Die Unternehmen dürfen sich nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition befinden.
Die Förderung ist landesweit möglich und erfolgt aus Mitteln der Landesaufgabe.
Nähere Informationen finden Sie hier.