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Prüfungspflicht (§ 24 FinVermV)
Finanzanlagenvermittler müssen auf ihre Kosten ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen und den Prüfungsbericht der IHK bis zum 31.12. des darauf folgenden Jahres zukommen lassen.
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Ansprechpartner
Marion Dickel

Tel: 0271 3302-153
Fax: 0271 3302400
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