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Am 22.05.2007 ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung (Richtlinie 2002/92/EG vom 09.12.2002) und schreibt in allen EU-Staaten die Einführung einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler vor. Die Erlaubnis wird in Deutschland von den zuständigen IHKs erteilt, ebenso tragen die IHKs die Versicherungsvermittler in ein zentrales, bundesweites Online-Register ein.
Ebenfalls regelt die EU-Richtlinie die Informations- und Dokumentationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Kunden, für diesen Teilbereich sind die IHKs nicht zuständig.
Bis zum 22.05.2007 konnte in Deutschland die selbständige Versicherungsvermittlung aufgenommen werden, wenn eine Anzeige beim Gewerbeamt vorgenommen wurde (§14 GewO).
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO) - Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittlungverordnung (VersVermV)
Seiten-ID1911
Ansprechpartner
Helen Förster

Tel: 0271 3302-157
Fax: 0271 3302400
E-Mail
