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Rundfunkgebühren und PC

Durch die Bestimmungen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RfÄndStV) wurden ab 1. Januar 2007 internetfähige Geräte als so genannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” rundfunkgebührenpflichtig (sog. PC-Gebühr).

Mit der Neuregelung sind zusätzliche Belastungen vor allem für diejenigen Betriebe verbunden, die bislang kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben – und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben.

Von der Neuregelung betroffene Geräte
Als neuartige Rundfunkgeräte gelten Geräte, die Rundfunk (Fernsehen oder Hörfunk) nicht über herkömmliche Übertragungswege, sondern nur über das Internet empfangen können.
Dazu zählen vor allem:

  • internetfähige PC,
  • Laptops
  • UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs.

Weitere Infos auf der Webseite: www.rundfunkbeitrag.de

Weitere Informationen sowie ein Exel-Tool zur Berechnung der voraussichtlichen Gebühren finden Sie in unserem Bereich Steuern/Abgaben.

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Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
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