PDF wird generiert
Bitte warten!

Nr. 037: Lkw-Durchfahrtsverbot: Optimierungsbedarf aus Sicht der regionalen Wirtschaft

2. Juni 2023/ Die jetzt veröffentlichten Details zum Lkw-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid, als Auswirkung der A45-Sperrung und Sprengung der Talbrücke Rahmede, sind aus Sicht zahlreicher betroffener regionaler Unternehmen noch zu optimieren. Vor diesem Hintergrund haben die IHKs Bochum, Dortmund, Hagen und Siegen gemeinsam mit dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen einige Punkte in einem Positionspapier zusammengefasst.

Vor allem die Beschränkung der Betrachtung regionaler Wirtschaftsverkehre auf eine Distanz von 75 Kilometern wird den tatsächlichen regionalen Wertschöpfungsverflechtungen nicht gerecht. Die A45 verbindet gerade auch das östliche Ruhrgebiet mit dem Siegerland und angrenzenden Bereichen, zum Beispiel mit Blick auf die Stahlstandorte und wichtige Zentren der Weiterverarbeitung. Das Durchfahrtsverbot birgt die Gefahr, dass das bereits jetzt stark angespannte Wertschöpfungsnetzwerk möglicherweise irreparabel geschädigt wird – mit weitreichenden Folgen für alle Produktionsstufen.

Zudem sieht die regionale Wirtschaft Nachbesserungs- und Handlungsbedarf bei den Ausnahmeregelungen. Offensichtlich orientiert sich die Genehmigung von Ausnahmen an Kriterien, wie sie unter anderem aus der Befreiung von Sonntagsfahrverboten bekannt sind. „Hier müssen auch wirtschaftliche Härten Berücksichtigung finden“, betont Hans-Peter Langer von der IHK Siegen. Dazu zählt aus Sicht des Transportgewerbes zum Beispiel die Tatsache, dass Fahrten so unwirtschaftlich werden, dass ein Weiterverfolgen des bisherigen Geschäftsmodells existenzgefährdend wird und damit aus Sicht der verladenden Wirtschaft in der Folge Lieferfähigkeiten nicht mehr gegeben sind.

„Eine bundesweit beispiellose Regelung, auf einer Umleitungsstrecke ein Lkw-Durchfahrtsverbot auszusprechen, kann nicht mit Regelungen aus dem bekannten Instrumentenkoffer umgesetzt werden. Hier sind deshalb ausdifferenziertere Lösungsansätze erforderlich“, erklärt Hans-Peter Langer. Dies gelte gerade mit Blick auf die Tatsache, dass eigentlich die Straßenverkehrsordnung für Fahrten auf ausgewiesenen Umleitungsstrecken explizit Ausnahmen vorsieht. Die angekündigte Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 € je Ausnahmegenehmigung ist vergleichsweise hoch angesetzt und steigert zusätzlich die Kostenbelastungen für die heimische Wirtschaft.

Seiten-ID: 4417

Seiten-ID4417

Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen