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Nr. 038: Geradezu frustrierte Stimmung: IHK-Verkehrsausschuss berät über Lkw-Verbot und Mautausweitung

6. Juni 2023/ „Wir bedienen im Hygiene- und Sanitärbereich Kunden in einem Umkreis von rund 250 Kilometern. Ein Schwerpunkt ist das Ruhrgebiet. Das geplante Lkw-Durchfahrtsverbot in Lüdenscheid bereitet uns deshalb große Bauchschmerzen!“ Jochen Konradt von der Wilhelm Klein GmbH in Wilnsdorf steht mit seinen Sorgen nicht alleine. Das zeigte die jüngste Sitzung des IHK-Verkehrsausschusses deutlich. Grundsätzlich wurde von den Unternehmensvertretern Verständnis für die Bemühungen der Lüdenscheider Stadtverwaltung geäußert, die Belastungen von Anwohnern durch überregionalen Schwerlastverkehr zu reduzieren. „Am Ende ist es eine Abwägung zwischen den verständlichen Belangen der Menschen in Lüdenscheid, die unter den Belastungen des Durchgangsverkehrs seit dem Tag der Vollsperrung der A45 leiden, und den ebenso wichtigen Interessen der regionalen Wirtschaft“, hob Ausschussvorsitzender Michael Kröhl (Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG) hervor.

Ab dem 10. Juni sollen die A45-Umleitungsstrecken durch Lüdenscheid und die B54 im Stadtteil Brügge für große Teile des Lkw-Verkehrs gesperrt werden. Zulässig ist die Durchfahrung dann nur noch, wenn sich ein Belade- oder Zielort des Transportes im Stadtgebiet Lüdenscheids befindet oder aber der Erstbeladeort und ein weiterer Entladeort nicht weiter als 75 Kilometer Luftlinie auseinanderliegen. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen Ausnahmen beantragt werden – beispielsweise, wenn der Belade- oder ein Zielort sich in einer unmittelbaren Nachbarkommune Lüdenscheids befindet. Auch die Versorgung der Bevölkerung mit verderblichen Lebensmitteln rechtfertigt eine Ausnahme. Ebenso die Notwendigkeit, ein Schiff termingerecht zu be- oder entladen. Auch wenn alternative Fahrstrecken „unbillige Härten“ darstellen, sollen Ausnahmen beantragt werden können. Michael Kröhl sieht die Regelungen kritisch: „Es muss sichergestellt werden, dass bestehende Wertschöpfungsverflechtungen und gewachsene regionale Wirtschaftsstrukturen innerhalb Südwestfalens durch eine starre 75-Kilometer-Vorgabe nicht gefährdet werden.“

Gemeinsam mit weiteren IHKs sowie dem Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen sei man an die Stadtverwaltung herangetreten, um eine Verbesserung der bislang vorgesehenen Regelungen zu erzielen, hob IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer hervor. „Wo wirtschaftliche Härten Existenzen bedrohen und dies zweifelsfrei dargelegt werden kann, müssen ebenso Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot möglich sein.“ Wichtig sei zudem, dass Genehmigungsverfahren und polizeiliche Kontrollen so pragmatisch und zügig wie möglich gestaltet werden.

Hohe Kostenbelastungen auch durch neue Maut-Regeln

Die IHK Siegen hatte bereits vor Wochen vor weitreichenden Folgen des Lkw-Durchfahrtsverbotes gewarnt und ein kleinräumiges Umfahrungskonzept gefordert. Der Grund: Die Mehrkosten für eine großräumige Umfahrung fallen ausgerechnet für zahlreiche Unternehmen aus den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe gravierend aus, die ohnehin schon mit Wettbewerbsnachteilen durch die gesperrte A45 zu kämpfen haben. Jede weitere Kostenbelastung wirkt sich vor diesem Hintergrund umso heftiger aus.

Viele Ausschussmitglieder zeigten sich geradezu frustriert angesichts zunehmender Einschränkungen. Zu ihnen gehört auch die geplante Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes: Zum 1. Dezember soll ein CO2-Zuschlag von 200 € je emittierte Tonne CO2 für Lkw eingeführt werden. Zum Teil wird hierdurch mit einer Verdopplung der Mautsätze gerechnet. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle auch Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen mautpflichtig. „Alleine mit den Maut-Mehreinnahmen durch die erzwungene großräumige Umfahrung Lüdenscheids für heimische Betriebe dürfte der Neubau der gesprengten Talbrücke Rahmede nach wenigen Jahren weitgehend bezahlt sein“, gab ein Ausschussmitglied zu bedenken.

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Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
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