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Nr. 019: "Gastgewerbe leidet unter überbordender Bürokratie"

27.02.2020 | IHK drängt auf Praxistest und Verfallsdaten bei neuen Regelungen 

Üppige Aufbewahrungsfristen, viel zu komplizierte Fördermodalitäten oder quälend lange Genehmigungsverfahren: Der Abbau bürokratischer Belastungen hat für die heimischen Betriebe mit die höchste Priorität. Das zeigen Umfragen der Industrie- und Handelskammer Siegen regelmäßig. IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener: „Unternehmen erkennen durchaus an, dass geordnete administrative Abläufe wichtig sind und wirtschaftliches Handeln wirksam unterstützen können. Überbordende Dokumentations- oder Kennzeichnungspflichten, detaillierte Bauvorgaben oder etliche Meldeauflagen verdeutlichen indessen nahezu täglich, dass hierbei häufig das richtige Maß deutlich verfehlt wird. Besonders leidet darunter das mittelständische Gastgewerbe, das sich mit bis zu 125 Vorschriften konfrontiert sieht, von denen alleine 100 Verpflichtungen spürbare Bürokratiebelastungen erzeugen.“ 

Das zeigt eine aktuelle Studie, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht hat. Jede Woche sind demnach bis zu 14 „Überstunden“ erforderlich, um gesetzliche und andere Vorgaben zu erfüllen. Die Kosten der untersuchten Betriebe zur Bewältigung von Bürokratie rauben im Durchschnitt immerhin 2,5 % ihres Umsatzes. „Die Verordnungswut hinsichtlich Datenschutz, Lebensmittelhygiene, Arbeits- und Brandschutz bringt die Verantwortlichen in den kleinen und mittleren Gastbetrieben schier zur Verzweiflung und lässt zu wenig Raum für die eigentliche Aufgabe eines Gastronomen, nämlich sich um den Gast zu kümmern. Das Sterben der kleinen, familiengeführten Betriebe wird weiter voranschreiten, wenn in diesen Bereichen nicht entbürokratisiert wird“, macht etwa Bernhard Schwermer vom Rhein-Weser-Turm deutlich. 

Aber es gibt auch Lösungen: In nur wenigen Fällen ist es erforderlich, Verpflichtungen ganz abzuschaffen. IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Oft reicht es schon, Verfahrensschritte abzuschaffen oder zu vereinfachen. Wichtig ist, einen ,Praxischeck‘ einzuführen, Regulierungen verständlich und klar zu formulieren und einen Fokus auf die Entlastung von Schlüsselbetrieben und -branchen zu legen.“ Vieles, was Gesetze vorschreiben, beachteten Unternehmer ohnehin: Für Brandschutz und Sicherheit im Betrieb sorgen, schonend mit Ressourcen umgehen, Löhne abrechnen, Bücher führen, Steuern zahlen und vieles mehr. Das alles werde von den Betrieben nicht als Bürokratie bewertet. Allerdings habe mehr als die Hälfte der Verpflichtungen im Gastgewerbe keinen Bezug zu Unternehmensprozessen. Hier böten sich deshalb Ansatzpunkte zum Abbau von Bürokratie: Bevor Gesetze eingeführt werden, müsste die Praxistauglichkeit in Form eines Praxischecks geprüft werden. So könnten etwa die umständlichen Meldezettel in Hotels und Gaststätten ganz abgeschafft werden, weil sie nicht dabei helfen würden, die Kriminalität zu bekämpfen. 

Die Untersuchung des DIHK zeigt auch, dass Betriebe häufig Vorgaben und Anforderungen übererfüllen. Dies geschieht dann, wenn die Regelungen nicht klar formuliert sind. Belastungen entstehen hier zum Beispiel beim Datenschutz, bei der Allergenkennzeichnung oder beim Aufbewahren von Unterlagen. Häufig müssten Betriebe externe Berater einsetzen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Diese Kosten könnten durch verständlich formulierte Regelungen vermieden werden, betont Hans-Peter Langer.

Das Gastgewerbe ist eine mittelständische, verbrauchernahe Branche, die für eine hohe Standortqualität in der Region und für lebendige Zentren sorgt. Entlastungen in dieser Branche schlagen sich direkt in einer Verbesserung der Standortqualität nieder. Wo der von der Politik viel beschworene Bürokratieabbau bei den Schlüsselbranchen ansetzt, lassen sich daher negative Folgen für die Wirtschaft insgesamt begrenzen. Klaus Gräbener: „Die Bundesregierung hat bereits mehrere Bürokratieentlastungsgesetze verabschiedet und sogar eine ,Bürokratiebremse‘ beschlossen. Dass diese bei den Unternehmen vor Ort ankommen, ist bisher nicht überliefert. Sinnvoll wäre zudem, wenn man mehr gesetzliche Regelungen mit einem ,Verfallsdatum‘ versieht und diese nur weiter Geltung beanspruchen dürfen, wenn ihre Notwendigkeit zuvor nachgewiesen wurde.“ Eine solche „Beweislastumkehr“ zwinge Politik und Verwaltung, einmal erlassene Regelungen regelmäßig selbst zu überprüfen. „Hinzu kommt, dass die öffentliche Hand die Chancen der Digitalisierung nach wie vor nicht hinreichend nutzt.“

Link DIHK-Studie: www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/dihk-studie-buerokratie-ueberlastet-mittelstand-18006

Seiten-ID: 3283

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Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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