PDF wird generiert
Bitte warten!

Nr. 048: „Vorgaben so praxisfern wie möglich“ - IHK-Vizepräsident Walter Viegener kritisiert Bürokratie bei Schwertransporten

17.06.2020 |  „Das Maß ist voll!“ Für den Vorsitzenden des Industrie- und Verkehrsausschusses der IHK Siegen, Walter Viegener (Viega Holding GmbH & Co. KG), steht die Wettbewerbsfähigkeit vieler produzierender Betriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe auf dem Spiel. Der Grund: die zunehmenden Probleme in der Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten. Die Sondertransporte sind für die heimischen Apparate- und Behälterbauer, Walzen- und Rohrhersteller und viele andere Betriebe extrem wichtig. Die Genehmigungsbehörden in den beiden Kreisen bearbeiten jedes Jahr zwischen 10 und 14.000 Schwertransportanträge.

Walter Viegener: „Schon bisher hatten die meisten Speditionen in der täglichen Praxis mit einer teils grotesken Fülle an Auflagen zu kämpfen, die nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kostete. Für mich grenzt es an ein Wunder, dass Schwertransporte bei dieser Bürokratie überhaupt noch auf unseren Straßen rollen!“ Neuer Stein des Anstoßes für den IHK-Vizepräsidenten ist die im April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Konkret geht es dabei um zwei Neuerungen, die Großraum- und Schwertransporte unmittelbar betreffen.

Bislang konnte der Antragsteller den Transport am Sitz seines Unternehmens, einer Niederlassung, seinem Wohnsitz oder am Startort des Transportes beantragen. Die StVO-Novelle lässt dies nur noch an zwei Orten zu, nämlich am Start- und am Zielort. „Dies wird dazu führen, dass sich viele Genehmigungsbehörden einer Flut von Anträgen ausgesetzt sehen, für die sie personell nicht gerüstet sind. Was dies für behördlichen Bearbeitungszeiten bedeutet, ist offensichtlich“, schwant auch IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer nichts Gutes. Schon in der Vergangenheit seien Anträge, je nach Bundesland, zehn Wochen oder länger bearbeitet worden, was in einigen Fällen in Konventionalstrafen oder stornierten Aufträgen gemündet sei. Dieser Trend werde nun wieder verstärkt.

„Als im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, dass die Durchführung von Schwertransporten erleichtert werden soll, hatten wir uns alle gefreut. Da ist es erstaunlich, mit welcher Regelmäßigkeit es den Mitarbeitern in den Ministerien gelingt, entgegen solcher Verlautbarungen neue rechtliche Vorgaben so praxisfern wie möglich zu gestalten“, betont Walter Viegener. In einem Schreiben an die heimischen Bundestagsabgeordneten drängt der Unternehmer deshalb darauf, dem Antragsteller wieder die Möglichkeit einzuräumen, den Antrag auch bei der Behörde an seinem Betriebssitz stellen zu können.

Und noch eine Neuerung der StVO treibt manch heimischem Spediteur und Auftraggeber die Zornesröte ins Gesicht: Die Novelle sieht erstmals eine bundesweit einheitliche Gebührentabelle für die Antragsbearbeitung vor. Im Grundsatz sei dies zu begrüßen, erläutert Hans-Peter Langer. Mehr Gebührentransparenz bedeute eine verlässlichere Kostenkalkulation für die Unternehmen. Allerdings seien die Sätze für die Gebührentatbestände so hoch gewählt, dass sie zu erheblichen Kostensteigerungen führten, wenn die Neuregelung am 01.01.2021 endgültig in Kraft tritt. „Probeberechnungen nach dem Modell zeigen einen Gebührenanstieg von bis zu mehreren hundert Prozent“, so Langer.

Auch in diesem Punkt fordert Walter Viegener deshalb die Politik zu einer Korrektur der StVO-Novelle bzw. der zugehörigen Gebührentabelle auf. „Die Mehrkosten treffen die Branche in einem Moment, in dem sie alle Kraft benötigt, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Angesichts der ohnehin hohen Kosten bei den Schwertransporten muss alles vermieden werden, was die Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen weiter verschlechtert!“ Schwertransporte seien kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit und oft von übergeordnetem Interesse. Die Energiewende etwa sei zwingend auf sie angewiesen, weil die Bestandteile der Windtürme nur mit diesen Sondertransporten bewegt werden könnten. Derzeit wird die Novelle im Bundesverkehrsministerium überarbeitet. Walter Viegener: „Ein guter Anlass, auch bei der Zuständigkeit der Behörden und der Gebührensätze nachzusteuern!“

Seiten-ID: 3424

Seiten-ID3424

Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen