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Nr. 051: „Kesseldruck nimmt zu“: IHK sieht Standortnachteile durch steigende Kommunalsteuern

18. Juli 2024/ „Die Kommunen stehen bei ihren finanziellen Spielräumen zunehmend mit dem Rücken an der Wand. Das bekommen auch die heimischen Unternehmen in Form erhöhter Kommunalsteuern immer stärker zu spüren“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thilo Pahl die Ergebnisse eines aktuellen Vergleichs der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe. Während die Hebesätze demnach in manchen Kommunen konstant bleiben, steigen sie in anderen zum Teil sehr deutlich – insbesondere bei der Grundsteuer B.

„Spitzenreiter“ beim Gewerbesteuer-Hebesatz im Kreis Siegen-Wittgenstein ist die Stadt Siegen (505), dicht gefolgt von der Stadt Netphen und der Gemeinde Wilnsdorf (jeweils 500). Im Kreis Olpe führt das Feld wie im Vorjahr die Stadt Drolshagen (489) an.

Mit Attendorn und Drolshagen drehen im Kreis Olpe zwei Kommunen an der Steuerschraube; im Kreis Siegen-Wittgenstein sind es mit Kreuztal, Siegen und Netphen drei Kommunen. Die Grundsteuer B wurde in diesem Jahr von sieben Kommunen im Kammerbezirk angepasst. Die stärksten Erhöhungen gab es in Kreuztal, Netphen und Attendorn. Allerdings weist die Hansestadt (425) mit der Gemeinde Wenden (400) die niedrigsten Hebesätze im gesamten Kammerbezirk auf. Auch in Siegen wurde die Grundsteuer B um über 100 Prozentpunkte erhöht. In der Gemeinde Wilnsdorf bleiben die Hebesätze in diesem Jahr nach der deutlichen Erhöhung im vergangenen Jahr konstant.

„Die politischen Entscheidungsträger in den Städten und Gemeinden machen es sich bei der Festlegung der Steuersätze offenkundig nicht einfach“, betont Dr. Thilo Pahl. Hohe Steuern würden die Unternehmen zu einem Zeitpunkt belasten, zu dem sie ohnehin enorm unter Druck stünden. „Hohe Energie- und Rohstoffpreise, der Mangel an Arbeits- und Fachkräften, wegbrechende Transportwege und eine hohe bürokratische Belastung führen dazu, dass Investitionen an den Unternehmensstandorten in einem erheblichen Maße zurückgestellt werden. Zusätzliche steuerliche Belastungen zu diesem Zeitpunkt gießen da Öl ins Feuer!“

Zumal jede Steuererhöhung den Wettbewerb mit Standorten in den benachbarten Bundesländern verschärfe, ergänzt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. „Die hessischen Kommunen punkten bei Neuansiedlungen mit einer deutlich niedrigeren Gewerbesteuer und Grundsteuer B. Wenn Gewerbegebiete dann noch in Grenznähe liegen, wie im Fall der Stadt Haiger auf der Kalteiche, sind die Folgen unmittelbar zu beobachten.“  So liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz in Haiger bei 355 Prozentpunkten, im benachbarten Wilnsdorf bei 500 Prozentpunkten. Auch der Vergleich bei der Grundsteuer B (365/695) fällt zu Lasten der nordrhein-westfälischen Kommune aus.

Maßvolle Steuer-Hebesätze haben Signalfunktion

Vergleichbar ist die Situation an der Grenze Wittgensteins: So liegen die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B sowohl in Biedenkopf (357/365) als auch in Frankenberg/Eder (357/396) deutlich unter den Werten in Bad Laasphe (495/650) oder etwa Erndtebrück (495/520). „Auch wenn die Hebesätze nur einer von vielen relevanten Standortfaktoren sind, spielen sie eine Rolle und haben für viele Betriebe auch eine Signalfunktion: ‚Hier bin ich willkommen!‘“, betont Langer.

Die Kommunalpolitik stehe daher angesichts der Folgewirkungen vor einem Dilemma, denn die Herausforderungen für die Kommunen seien enorm, betont Hauptgeschäftsführer Dr. Thilo Pahl. Alleine die Unterbringung einer großen Anzahl flüchtender Menschen bringe die Städte und Gemeinden an ihre Grenzen – auch finanziell. Steigende Kosten für Sozialleistungen müssten über die Kreisumlage finanziert werden. Dabei sei die kommunale Ebene unterfinanziert. „Bund und Land übertragen einen großen Teil der öffentlichen Aufgaben auf die Kommunen. Diese werden hierfür aber nicht hinreichend finanziell ausgestattet.“ Nordrhein-Westfalen gehöre zu den Bundesländern mit dem höchsten „Kommunalisierungsgrad“ öffentlicher Aufgaben im gesamten Bundesgebiet. Vereinfacht gesagt: Die Städte und Gemeinden müssen hier mehr Aufgaben für übergeordnete Ebenen schultern, als dies andernorts der Fall ist. Sind diese nicht hinreichend finanziert, nimmt der „Kesseldruck“ zu. Am Ende seien es vor allem die Unternehmen vor Ort, die zusätzlich belastet würden, so der Hauptgeschäftsführer.

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Ansprechpartner

Dr. Thilo Pahl

Tel: 0271 3302 300
Fax: 0271 3302 400
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