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Nr. 086: CO2-Grenzausgleich: IHK mahnt mehr Praxisnähe an

27. Dezember 2024/ „Fehlende Praxisnähe neuer rechtlicher Vorgaben bereitet der heimischen Industrie große Sorgen. Während auf der einen Seite ein Bürokratieabbau zur Entlastung der Wirtschaft verfolgt wird, werden auf der anderen Seite immer neue Regelungen eingeführt, die häufig mit einem viel zu hohen Aufwand für die Betriebe einhergehen“, betont Dr. Thilo Pahl, Hauptgeschäftsführer der IHK Siegen. Ein Beispiel hierfür sei das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). CBAM soll verhindern, dass Unternehmen mit hohen Treibhausgasemissionen ihre Produktion in Länder außerhalb der EU verlagern, in denen die Klimaschutzvorgaben weniger streng sind. Um das zu erreichen, ergänzt die Regelung den europäischen Emissionshandel durch eine Zahlungspflicht für emissionsintensive Importgüter. Diese sollen genauso belastet werden wie Produkte aus der EU, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und zur Einhaltung der EU-Klimaziele beizutragen.

„Der ‚Echtbetrieb‘ für CBAM startet erst 2026. Allerdings laufen schon jetzt die Vorbereitungen für das zahlungspflichtige Verfahren. In der Übergangsphase bis 2026 müssen CBAM-pflichtige Importe gemeldet, aber noch keine Zertifikate erworben werden“, weiß Jens Brill, Leiter des Referates Unternehmensbezogene Dienstleistungen bei der IHK Siegen.

Der Verordnungsentwurf zum CBAM-Anmelder sieht vor, dass sich Importeure aus der EU bei den zuständigen nationalen Behörden registrieren und eine Zulassung als Importeur erwerben. Ohne diesen Status können ab 2026 keine CBAM-pflichtigen Waren mehr eingeführt werden. Der CBAM-Anmelder muss darüber hinaus zahlreiche Kriterien hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit erfüllen. So soll eine präzise Abrechnung des CO2-Grenzausgleichs zuverlässig ermöglicht werden. Angesichts der aktuellen politischen Lage in Europa ein möglicherweise zu komplexer und zeitaufwendiger Prozess, kritisiert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Viele Mitgliedstaaten sind demnach nicht auf den Zulassungsprozess vorbereitet – oder haben wie in Deutschland keine Regierung mit Mehrheit im Parlament, um die gesetzliche Grundlage zu beschließen. Problematisch sei, dass Daten zum CO2-Gehalt von Importgütern fehlten und auch alternative sogenannte „Standardwerte“ nicht verfügbar seien. Ungeklärt sei zudem, wie eine Umgehung der Grenzabgabe durch eine geringfügige Weiterverarbeitung der Importgüter verhindert werden könne.

Jens Brill: „Die Europäische Kommission will in dieser Legislatur überprüfen, ob CBAM als Schutz vor ‚Carbon Leakage‘ funktionsfähig ist. Das heißt: ob der Mechanismus verhindern kann, dass CO2-intensive Produktion in Drittstaaten abwandert. Ebenso soll untersucht werden, wie die Exportindustrie in den Grenzausgleich einbezogen werden kann. Denn auch diese steht im Wettbewerb mit außereuropäischen Betrieben, die keinem Emissionshandel unterliegen und somit auf den Weltmärkten im Vorteil sind.“  

Praxisnahe Regelungen und vereinfachte Verfahren dringend notwendig

Die Einführung des CBAM-Systems ab 2026 erfordert aus Sicht der Wirtschaft eine sorgfältige Vorbereitung. Wichtig ist demnach, dass eine vorläufige Zulassung für zuverlässige Importeure im Zoll – sogenannte Authorised Economic Operators (AEOs), die die Kriterien der Zuverlässigkeit bereits erfüllen – und Unternehmen mit kurzfristigem Importbedarf ermöglicht wird.

Zudem wünschen sich einführende Unternehmen grundsätzlich eine praxistaugliche Regelung, eine schnelle endgültige Zulassung und in Zukunft eine einfache Abwicklung von CBAM-Zahlungen, erläutert Dr. Thilo Pahl. Der Entwurf der EU-Regelungen sollte auch die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Importeuren geringer Gütermengen berücksichtigen. „Andernfalls kann CBAM dazu führen, dass KMU aus dem Markt ausscheiden, weil das Verfahren zu bürokratisch und unübersichtlich ist. Für einmalige Sendungen und Kleinmengen sollte in jedem Fall ein vereinfachtes Verfahren möglich sein. Nur so kann CBAM vom Wirtschaftsbremser zum Wirtschaftsmotor werden!“

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Ansprechpartner

Jens Brill

Tel: 0271 3302-160
Fax: 02761 944-540
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