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Nr. 028: Kommunale Verpackungssteuer: IHK Siegen spricht sich gegen neue Belastungen für Handel und Gastronomie aus

7. April 2025/ Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer nach dem Vorbild der Stadt Tübingen wird derzeit auch im Kammerbezirk der IHK Siegen diskutiert. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thilo Pahl sieht das kritisch: „Eine solche Verpackungssteuer wäre eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung für viele Gastronomen und Händler. In den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sind Betriebe schon heute durch Kommunalsteuern wie der Gewerbesteuer belastet, deren Hebesätze bei uns ohnehin schon über dem Landesdurchschnitt liegen.“
Der Siegener Rat befasst sich am kommenden Mittwoch mit der Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer. Die Fraktion von Bd. 90/Die Grünen schlägt vor, Gebühren für Einwegverpackungen entsprechend des Tübinger Modells auch für Siegen zu beschließen. Tübingen hatte 2022 eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen von Speisen und Getränken sowie auf Einweggeschirr und -besteck eingeführt. Gastronomen müssen zum Beispiel für Einweg-Verpackungen wie Pommesschalen 50 Cent und für jedes Einweg-Besteck 20 Cent an die Stadt bezahlen.
Nicht nur in Siegen, auch in Attendorn war eine kommunale Verpackungssteuer vor kurzem politisches Thema. „Viele Gastronomen bei uns haben sich noch nicht von den Folgen der Corona-Pandemie erholt. Ihnen bliebe nichts anderes übrig, als die Verpackungssteuer an ihre Kunden weiterzugeben. Das würde zu einem weiteren Kundenrückgang und verringerten Umsätzen führen – in für sie ohnehin schwierigen Zeiten“, erklärt IHK-Handelsreferentin Sonja Riedel.
„Der bürokratische Aufwand für Händler und Gastronomen ist jetzt schon enorm. Wenn künftig dann auch noch unterschiedliche Regelungen für Einweg-Verpackungen gelten, je nachdem, in welcher Stadt ein Gastronom sein Geschäft eröffnet, wird die Belastung noch größer“, gibt IHK-Vizepräsident Jost Schneider zu bedenken. In Attendorn hatten sich Politik und Verwaltung gegen eine Verpackungssteuer entschieden. Auch, weil die Einführung einen erheblichen Personal- und Bürokratieaufwand für die Stadt bedeutet hätte.
Die Grünen-Fraktion in Siegen begründet ihren Vorschlag damit, dass so die Müllmenge reduziert werden könne. „Es werden dadurch nicht weniger Verpackungen in Umlauf kommen“, prognostiziert indes Jörg Dornseifer, Inhaber von „Dornseifers Frischemärkten“. Das hat sich auch in Tübingen gezeigt. Eine wissenschaftliche Untersuchung kam zu dem Schluss, dass sich die Müllmenge mit Einführung der Verpackungssteuer nicht messbar reduziert habe. Jörg Dornseifer: „Während also völlig unklar ist, ob die Maßnahme Müll vermeidet, stellt sie Handel und Gastronomie vor große betriebswirtschaftliche und bürokratische Hürden, die dringend vermieden werden müssen!“
Zudem gebe es bereits weitreichende Regelungen von Bund und EU, mit denen Verpackungsabfälle bekämpft werden, unterstreicht Dr. Thilo Pahl. Dazu gehöre etwa das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG). Das Gesetz betrifft Hersteller, die Einwegkunststoffprodukte erstmals auf den Markt bringen. Die Abgabe wird nach Gewicht berechnet und soll nachhaltigere Verpackungen fördern. Außerdem hat der Europäische Rat die neue Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ beschlossen. Auch hierdurch ergeben sich Umstellungen für Einzelhändler, die ab August 2026 gelten.

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Ansprechpartner

Sonja Riedel

Tel: 0271 3302-318
Fax: 0271 3302-400
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