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Nr. 049: „Steuerdruck nimmt zu“ - IHK Siegen sieht wachsende Belastung für Unternehmen

22. Juli 2025/ „Die kommunalen Haushalte geraten finanziell zunehmend unter Druck – mit spürbaren Auswirkungen für die Unternehmen in der Region“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thilo Pahl mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen bei den Hebesätzen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe.

Der höchste Gewerbesteuerhebesatz im Kreis Siegen-Wittgenstein wird wie im Vorjahr von der Stadt Siegen (505 %) erhoben, dicht gefolgt von Netphen und Wilnsdorf (jeweils 500 %). Im Kreis Olpe liegt Drolshagen (489 %) – ebenfalls wie im vergangenen Jahr – an der Spitze. In diesem Jahr haben Finnentrop (+38 %), Olpe (+5 %) und Wenden (+6 %) erhöht. Im vergangenen Jahr waren es fünf Kommunen. Die niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze im Kreis Olpe liegen in Attendorn bei 405 % und in Wenden bei 423 %, im Kreis Siegen-Wittgenstein weist Burbach mit 430 % den niedrigsten Wert auf.

Zum Vergleich: An den Grenzkommunen von Siegen-Wittgenstein liegen die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowohl in Haiger (355 %) und Herdorf (395 %) als auch in Biedenkopf (357 %) deutlich unter den Werten von Burbach, Neunkirchen (490 %) oder etwa Erndtebrück (495 %). „Steuerhebesätze sind zwar nicht der einzige Faktor bei Standortentscheidungen, doch sie senden Unternehmen durchaus ein Signal – beispielsweise darüber, ob eine Kommune ihnen gegenüber positiv eingestellt ist“, betont Stephan Häger, Leiter des Referats Konjunktur, Arbeitsmarkt und Statistik.

Ein Vergleich der Hebesätze der Grundsteuer mit den Vorjahreswerten ist aufgrund der Grundsteuerreform nicht möglich. Auf Basis der Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter haben die Kommunen neue Hebesätze für die Grundsteuer erlassen und in den meisten Fällen von differenzierten Hebesätzen Gebrauch gemacht. Dadurch liegt der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke, also Gewerbegrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, deutlich höher. Lediglich Drolshagen (695 %) und Wenden (469 %) verzichten auf die Höherbelastung von Nichtwohngrundstücken und weisen damit die niedrigsten Hebesätze der Grundsteuer B im IHK Bezirk auf. Die höchsten Hebesätze der Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke im Kreis Siegen-Wittgenstein verzeichnen Kreuztal mit 1.810 % und Hilchenbach mit 1.680 %, während die höchsten Hebesätze im Kreis Olpe in Kirchhundem bei 1.254 % und in Finnentrop bei 1.253 % liegen.

Um die Auswirkungen der Grundsteuerreform und die daraus resultierenden gesplitteten Hebesätze der Grundsteuer B in Erfahrung zu bringen, hat die IHK Siegen eine Blitzumfrage durchgeführt, an der sich mehr als 100 Unternehmen beteiligten. Demnach hat sich die zu entrichtende Grundsteuer B für die deutliche Mehrheit (72 %) im Jahr 2025 erhöht, und zwar um durchschnittlich 81 %. Die meisten an der Umfrage mitwirkenden Unternehmen sind nach der Grundsteuerreform stärker belastet als zuvor. „Für viele Betriebe bedeutet die Reform schlichtweg höhere Kosten. Dass über zwei Drittel der Unternehmen nach der Reform mehr zahlen müssen, ist ein weiterer Schlag für sie“, fasst Dr. Thilo Pahl die zentralen Ergebnisse zusammen. Zahlreiche Unternehmen äußerten ihren Unmut in der IHK-Umfrage deutlich. So weisen viele weiterhin auf Standortnachteile, Investitionshemmnisse und mangelnde Transparenz der Reform hin. Zudem wurde beispielsweise kritisiert, dass Unternehmen zunehmend mit neuen Hürden konfrontiert würden. 

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Ansprechpartner

Stephan Häger

Tel: 0271 3302-315
Fax: 0271 3302400
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