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Nr. 073: Gestaltung von Verrechnungspreisen: IHK-Außenwirtschaftsausschuss informierte sich

20. November 2025/ Wie deutsche Steuerbehörden befassen sich auch ausländische Finanzverwaltungen intensiv mit den grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen (wie z.B. Tochtergesellschaften und Niederlassungen in verschiedenen Ländern). Die intern zwischen den verbundenen Unternehmen festgelegten Verrechnungspreise spielen eine entscheidende Rolle für die Verteilung erwirtschafteter Gewinne – und damit auch für die steuerliche Belastung in den unterschiedlichen Ländern. Rainer Dango, Vorsitzender des IHK-Außenwirtschaftsausschusses, freute sich daher, mit Till Zech, Professor der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Internationales Steuerrecht, einen führenden Experten zum Thema „Verrechnungspreise“ in der gastgebenden Viega World als Referenten begrüßen zu dürfen.

Im Rahmen von Betriebsprüfungen stellen Verrechnungspreise ein nicht geringes Risiko für Unternehmer dar.  Denn die Finanzverwaltungen weltweit prüfen verstärkt die Angemessenheit und nachvollziehbare Dokumentation dieser Preise, um mögliche Steuervermeidungen aufzudecken. „Lückenhafte Dokumentationen, nicht marktübliche Preise, etwa für gewährte Lizenzen oder mangelnde Nachweise, können zu erheblichen steuerlichen Nachforderungen führen, die zudem noch hochverzinst werden“, sensibilisierte Prof. Zech die Ausschussmitglieder.

Der Druck durch die Steuerbehörden nehme seit Jahren kontinuierlich zu, so der Experte. Ob die Verrechnungspreise im Einzelfall angemessen sind, beurteilen die Betriebsprüfer nach dem sog. Fremdvergleichsprinzip, wie auch die OECD-Verrechnungspreisleitlinien bestätigen: Grob gesagt, müssen verbundene Unternehmen Leistungen untereinander so abrechnen, wie einander fremde Unternehmen. Die Prüfung dieser Fremdüblichkeit und eine daraufhin gegebenenfalls vorgenommene Korrektur der Gewinnermittlung des betroffenen Betriebs durch die Steuerverwaltung sei jedoch ebenso komplex wie von Land zu Land unterschiedlich – und deswegen risikobehaftet.

Verschärfungen der an die Unternehmen gestellten Anforderungen hätten auch in Deutschland mehr und mehr Einzug gehalten, stellte Prof. Zech den Sitzungsteilnehmern dar: „Die Aufzeichnungen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen müssen seit 2025 grundsätzlich unaufgefordert innerhalb der Frist von nur noch 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorgelegt werden. Faktisch zwingt Sie das alle zu einer eingehenden Verrechnungspreisdokumentation ,auf Vorrat‘. Haben Sie die nicht, sind solche Fristen schlichtweg nicht einzuhalten – und das kann hart sanktioniert werden.“

Dirk Pöppel, IHK-Vollversammlungsmitglied und CEO der REGUPOL Holding GmbH in Bad Berleburg, ging aus dem Blickwinkel seines eigenen, weltweit operierenden Unternehmens näher auf das Thema „Verrechnungspreise“ ein und unterstrich das Erfordernis der eingehenden Vorbereitung auf entsprechende Betriebsprüfungen. Er selbst sei für sein Unternehmen stets bereit gewesen, in fachliche Expertise und Beratung auch zu investieren. Aus gutem Grund und mit Erfolg: „Gute Beratung ist sicher teuer. Keine oder schlechte Beratung ist im Zweifel aber noch teurer“, resümierte der Geschäftsführer.

Die Sitzung des Außenwirtschaftsausschusses wurde abgerundet durch die gemeinsame Besichtigung der Viega World, des innovativen 2.800 m² großen Fortbildungszentrums von Viega in Attendorn. Beeindruckt erfuhren die Teilnehmer von Stefan Tofote, Vice President People EU bei Viega, wie sich das vor mehr als 120 Jahren gegründete Familienunternehmen zu einem global agierenden Weltmarktführer mit 5.700 Mitarbeitern entwickelt hat. Zudem durften die Ausschussmitglieder multimedial erfahren, warum die fortschrittliche Viega-World als Referenzprodukt für die Zukunft des Bauens gilt. 

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