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Nr. 075: „Nicht selbst in Gefahr bringen“ - Tipps der Polizei zur Vorbeugung von Ladendiebstählen

25. November 2025/ „Den besten Schutz vor Ladendiebstahl bietet qualifiziertes Verkaufspersonal“, fasste Sonja Siebel zusammen. Sie ist Expertin für die Themen Prävention und Opferschutz bei der Polizei im Kreis Siegen-Wittgenstein. Die IHK Siegen hatte Händler zu einer Veranstaltung rund um das Thema Ladendiebstahl eingeladen. „Bei einer Umfrage war herausgekommen, dass in unserem Kammerbezirk mehr als ein Drittel der befragten Händler mit einem stationären Ladengeschäft von Ladendiebstählen betroffen ist“, berichtete Sonja Riedel, Handelsreferentin der IHK Siegen. Im vergangenen Jahr gab es mehr als 1.400 Fälle von Ladendiebstahl in Siegen-Wittgenstein, in diesem Jahr bisher etwa 900. Die beste Vorbeugung sei gut ausgebildetes, im Laden präsentes Verkaufspersonal. „Es geht dabei häufig nicht nur um Erfahrung, sondern auch um Bauchgefühl“, betonte Sonja Siebel. Neben der Sensibilisierung des Personals komme es auf die Gestaltung der Verkaufsräume an: „Sie sollten gut überschaubar sein.“ Für die Kasse biete sich eine erhöhte Position an, um von dort das Geschäft gut überblicken zu können. Besonders wertvolle Artikel sollten am besten verschlossen oder an der Kasse gelagert werden.

Auch über rechtliche Bestimmungen gab die Expertin einen Überblick. „Sie haben die Möglichkeit, ein Hausverbot auszusprechen“, informierte sie die teilnehmenden Händler. Mögliche sachliche Gründe dafür könnten etwa die Begehung von Straftaten, die Belästigung von Kunden sowie ungebührliches Verhalten sein. „Ich würde das immer schriftlich machen“, riet sie. Viele Händler würden ein Hausverbot für die Dauer von einem Jahr verhängen. Oft werde das Verbot zunächst mündlich ausgesprochen, etwa nach einem Ladendiebstahl. „Holen Sie sich dann auf jeden Fall einen Zeugen dazu“, empfahl sie. Danach sollte das Verbot schriftlich formuliert und der Person zugesandt werden. „Eine förmliche Zustellung ist ausreichend“, berichtete sie. Es sei nicht notwendig, nachzuweisen, dass der Kunde das Hausverbot auch wirklich gelesen habe. Auf Nachfrage von einer Teilnehmerin erklärte sie, dass Hausverbote nicht nur durch die Geschäftsinhaber selbst, sondern auch durch Mitarbeiter ausgesprochen werden könnten. Sie empfahl, das genaue Vorgehen in einem solchen Fall zunächst mit den Geschäftsinhabern abzusprechen.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Durchsuchung von Personen und ihren Taschen. „Wenn Sie den Verdacht auf einen Ladendiebstahl haben, dürfen Sie den Kunden festhalten, aber nicht durchsuchen“, stellte sie klar. Sie riet dazu, in einem solchen Fall die Polizei zu rufen. „Sie können den Kunden fragen, ob es für ihn in Ordnung ist, wenn Sie seine Tasche durchsuchen. Wenn er zustimmt, holen Sie auf jeden Fall einen Kollegen dazu, damit ein Zeuge anwesend ist“, bekräftigte sie. Mehrere Teilnehmer berichteten, dass sie die Kunden bei einem vermuteten Ladendiebstahl angesprochen hätten und ihnen teilweise sogar bis nach draußen hinterhergelaufen seien. „Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr“, warnte Siebel. Es komme auf die Situation an, ob es sinnvoll sei, den vermeintlichen Ladendieb mit dem eigenen Verdacht zu konfrontieren. Sie appellierte an die Händler, in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten. Denn nur so könne eine Zunahme der Ladendiebstähle auch statistisch erfasst werden. „Und im besten Fall gelingt es uns, die Täter zu ermitteln.“

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Ansprechpartner

Sonja Riedel

Tel: 0271 3302-318
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

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