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Nr. 014: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Klarheit, Objektivität, Vertrauen und Qualität

10. März 2026/ Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden beurteilt oder die Fehlerursache bei einer technischen Anlage ermittelt werden, benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher Sachverständige. Die Industrie- und Handelskammern sowie weitere Bestellungskörperschaften bestellen und vereidigen aufgrund gesetzlichen Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) Sachverständige auf knapp 300 verschiedenen Sachgebieten.

Wie wichtig dieses Qualitätssiegel in der Praxis ist, verdeutlicht Jens Brill, Geschäftsführer der IHK Siegen: Die Bezeichnung ,Sachverständiger‘ ist gesetzlich nicht geschützt, sodass sich jeder, der sich entsprechend betätigen möchte, auch so nennen darf. Dann jedoch liegt im Regelfall keine Garantie dafür vor, dass Sachkunde und persönliche Integrität dieser Person von unabhängiger Seite überprüft wurden.“

Genau hier greift das Prinzip der öffentlichen Bestellung und Vereidigung: Unabhängige Fachgremien bewerten in prüfungsähnlichen Verfahren die besondere fachliche Kompetenz sowie die uneingeschränkte persönliche Eignung eines Sachverständigen und liefern der IHK bei entsprechendem Ergebnis eine begründete Empfehlung, der Person das entsprechende Qualitätssiegel zu verleihen. „Wer dieses Verfahren erfolgreich durchläuft, erlangt die höchste rechtlich geschützte Qualifikation, die man als Sachverständiger erreichen kann“, ordnet Jens Brill ein.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kommen in zahlreichen technischen und wirtschaftlichen Fragen zum Einsatz – egal, ob Bauabnahme, Wertanalyse, Risikoanalyse, Erbschaftsstreitigkeiten oder Vertragsangelegenheiten. Die Bandbreite reicht von „A“ wie „Alpine Unfälle“ über „B“ wie „Brandschutz“ bis „Z“ wie „Zierpflanzenbau“.

Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt und der fortschreitenden Technologisierung steigt die Komplexität im Sachverständigenwesen weiter an – und mit ihr der Bedarf an entsprechendem Fachpersonal. „Dabei erleben wir zurzeit eine immer deutlichere Angebotslücke“, erklärt Sybille Göllner-Gusbeth, Sachverständigenreferentin bei der IHK Siegen: „Die Nachfrage wird größer. Gleichzeitig scheidet die starke Generation der Baby-Boomer in den kommenden Jahren nach und nach aus dem Arbeitsleben aus. Wenn auf der anderen Seite immer weniger Personen nachkommen, wird es schwieriger, den Bedarf abzudecken.“ Auch im heimischen Kammerbezirk ist dieser Engpass erkennbar. Zurzeit sind hier 26 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Einsatz. „Geeignete Kandidaten sind in allen Sachgebieten willkommen“, bekräftigt Sybille Göllner-Gusbeth. 

Wer das Gütesiegel innehat, garantiert seinem jeweiligen Auftraggeber eine gutachterliche Arbeit auf höchstem Niveau. „Zudem profitieren diese Personen auch selbst davon, das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen zu haben“, ermutigt Göllner-Gusbeth: „Das Renommee und die Glaubwürdigkeit steigen, die Anzahl eingehender Aufträge wird merklich größer und man wird natürlich auch bei Gericht vorrangig beauftragt.“ Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig sein.

IHK-Ansprechpartnerin Sybille Göllner-Gusbeth informiert gerne über das Verfahren, die einzureichenden Unterlagen und die Vorbereitungsmöglichkeiten. Weitere Hintergründe gibt es unter www.ihk-siegen.de (Seiten-ID 291).

Wertvolle Einblicke verspricht zudem der Sachverständigentag von IHK NRW am 9. September in Essen.

 

Seiten-ID: 4994

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Ansprechpartner

Sybille Göllner-Gusbeth

Tel: 0271 3302-152
Fax: 0271 3302400
E-Mail

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