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Nr. 023: Neue EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo-Richtlinie“) hat weitreichende Folgen – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

26. März 2026/ Wie „grün“ ist ein Produkt oder ein Unternehmen wirklich? Diese Frage stellt sich nicht nur Verbrauchern, sondern künftig verstärkt auch den Unternehmen selbst. Rechtsanwalt Suhayl Ungerer von der Sozietät Franssen & Nusser erläuterte vor rund 50 Unternehmensvertretern die wesentlichen Änderungen, die mit der Umsetzung der neuen EU-EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“) auf die Wirtschaft zukommen. Sein Fazit: Die Anforderungen an Umweltaussagen werden strenger – und ihr Risiko steigt.

Ungerer machte zu Beginn seines Vortrags im Rahmen der Webinar-Reihe „Guten Morgen Südwestfalen“ deutlich, weshalb die EU hier aktiv geworden ist: Untersuchungen hätten gezeigt, dass mehr als 50 % der überprüften Umweltaussagen irreführend oder unbegründet gewesen seien. Gleichzeitig existierten mehr als 200 Nachhaltigkeitssiegel, deren Aussagekraft für Verbraucher kaum zu überblicken sei. „Da entsteht ein regelrechter Dschungel an Botschaften, in dem man leicht die Orientierung verliert“, betonte der Jurist. Die EU wolle genau hier gegensteuern und Verbraucher künftig besser schützen.

Wegen der EmpCo-Richtlinie wird das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umfassend angepasst werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Sämtliche EU-Mitgliedsstaaten sind zu einer Umsetzung der EU-Richtlinie bis zum 27. September 2026 verpflichtet, sodass mit dem Inkrafttreten des neuen UWG in Deutschland zu diesem Datum gerechnet werden kann. Besonders wichtig ist die Erweiterung der sogenannten „schwarzen Liste“, in der bestimmte Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern pauschal als unzulässig eingestuft werden.

Dazu zählen künftig auch zentrale Formen von Umweltwerbung, darunter unpräzise, allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“, sofern sie nicht nachweislich auf einer außergewöhnlichen Umweltleistung beruhen; irreführende Angaben zur Reichweite, etwa wenn ein Produkt den Eindruck erweckt, vollständig aus Rezyklat zu bestehen, tatsächlich aber nur die Verpackung betroffen ist; aber auch Klimaneutralitätsversprechen allein durch CO2-Kompensation, die nicht auf realen Emissionsreduktionen in der Wertschöpfungskette des betroffenen Produkts beruhen.

Konkrete Beispiele aus der Praxis verdeutlichten die Problematik: So seien Umweltzertifizierungen weit verbreitet, doch jedes Siegel müsse künftig daraufhin geprüft werden, ob es die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Oder der sogenannte „Ocean-Bottle“-Fall, bei dem ein Hersteller damit warb, Plastik direkt aus dem Meer zu recyceln – obwohl das Material teils nur aus Strandnähe stammte. „Hier sieht man, wie schnell eine Aussage irreführend wirken kann“, erklärte Rechtsanwalt Ungerer.

Eindringlich warnte der Experte vor einem Punkt, der für viele Unternehmen unmittelbar wirtschaftliche Folgen haben dürfte: Es gibt keine Abverkaufsfrist. Das bedeutet, dass ab dem 27. September 2026 alle Produkte mit unzulässigen Umweltaussagen betroffen sein werden – unabhängig vom Produktionsdatum. „Unternehmen müssen sich fragen: Habe ich Bestände im Lager, die problematische Claims tragen? Und falls ja: Reicht die Zeit, um diese anzupassen? Falls nein: Soll ich Abmahnrisiken und potenzielle Imageschäden in Kauf nehmen?“ Für einige könne das bedeuten, jede Verpackung einzeln überarbeiten zu müssen.

Auch das Abmahnrisiko werde deutlich steigen. Unternehmen sollten daher frühzeitig alle Umweltaussagen – von der Website bis zur Verpackung – systematisch prüfen, kategorisieren und dokumentieren. Langfristig empfiehlt Ungerer, interne Leitlinien zu entwickeln, um irreführende Aussagen konsequent zu vermeiden. Die IHK Siegen rät ihren Mitgliedsunternehmen, die kommenden Änderungen ernst zu nehmen und die eigene Betroffenheit zu prüfen. Die neue Rechtslage bringt Herausforderungen und birgt ernstzunehmende Risiken – aber auch die Chance, mit glaubwürdiger, geprüfter Kommunikation Vertrauen zu schaffen.

Die kostenfreie Webinar-Reihe „Guten Morgen Südwestfalen“ wird von den drei südwestfälischen IHKs angeboten. Einmal im Monat erfahren die Teilnehmer in 45 Minuten, was die Wirtschaft in Südwestfalen bewegt. 

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Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
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