PDF wird generiert
Bitte warten!

Nr. 034: Rechtssicherheit im Onlinegeschäft: IHK Siegen gibt Tipps zu Impressum und Datenschutzerklärung

11. Mai 2026/ „Jede nicht nur rein privat betriebene Online-Präsenz benötigt ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Das sind die absoluten Basics.“ Mit dieser Botschaft eröffnete Rechtsanwalt Michael Rohrlich die Informationsveranstaltung der IHK Siegen zum Thema „Impressum und Datenschutzerklärung“ im Rahmen der Web-Workshop-Reihe für Händler und Gastronomen. Der Experte für E-Commerce, Datenschutz sowie IT & KI erläuterte praxisnah, welche rechtlichen Pflichten Unternehmen bei ihrer Internetpräsenz erfüllen müssen und wo typische Fallstricke liegen.

Die Impressumspflicht gilt unabhängig von der Art der digitalen Präsenz – also für Websites, Webshops, Social-Media-Profile und Apps. Entscheidend ist der geschäftliche Kontext. Besondere Bedeutung hat die korrekte Darstellung der Pflichtangaben – etwa Name oder Firmenbezeichnung, die ladungsfähige Anschrift und verlässliche Kontaktmöglichkeiten. Je nach Unternehmensform kommen weitere Angaben hinzu, beispielsweise zu Vertretungsberechtigten, Registereinträgen oder der Umsatzsteuer-ID.

Auch formale Anforderungen sind entscheidend: Ein Impressum muss klar erkennbar, leicht auffindbar und ständig erreichbar sein. In der Praxis sollte es mit zwei Klicks erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein. Für Social-Media-Profile empfiehlt sich eine gut sichtbare Verlinkung auf die eigene Website.

Datenschutzerklärung: Transparenzpflicht mit wachsender Komplexität

Auch zur Datenschutzerklärung gab der Referent Hinweise. Er betonte die umfassende Informationspflicht. „Sie müssen also sagen, welche Daten Sie verarbeiten, zu welchen Zwecken Sie diese verarbeiten und auf welcher Rechtsgrundlage“, erklärte Michael Rohrlich. Hinzu kommen technische Aspekte wie Cookies, Analyse-Tools oder externe Dienstleister, bei denen häufig Einwilligungen erforderlich sind.

Verstöße entstehen oft durch Nachlässigkeiten, etwa veraltete Gesetzesverweise, unvollständige Angaben oder fehlende Einbindung in Social Media. Auch Datenschutzerklärungen sind häufig unklar oder unvollständig. Problematisch sind zudem Disclaimer, die oft keine rechtliche Wirkung haben. Risiken bestehen überdies bei der Nutzung von Tools aus Drittstaaten, etwa den USA, wenn kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

Praktische Empfehlungen für Unternehmen

Für die Praxis empfehlen sich die Nutzung seriöser Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärung, regelmäßige Aktualisierungen sowie eine klare Website-Struktur. Wichtig sind außerdem die Einbindung in alle digitalen Kanäle und die Prüfung externer Dienste. Im Zweifel sollte eher umfassend informiert werden. Gerade kleinere Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen befassen und standardisierte Lösungen nutzen.

„Händler und Gastronomen sind besonders an praxisnaher Unterstützung beim Thema Social Media interessiert“, erläutert IHK-Handelsreferentin Sonja Riedel. „Ein Impressum und eine Datenschutzerklärung zu erstellen, bedeutet für viele Unternehmer bürokratischen Aufwand. Trotzdem müssen sie sich damit beschäftigen, um im digitalen Raum rechtssicher unterwegs sein zu können.“

Seiten-ID: 5045

Seiten-ID5045

Ansprechpartner

Sonja Riedel

Tel: 0271 3302-318
Fax: 0271 3302-400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen