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Nr. 049: KI in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: IHK-Seminar zeigt konkrete Anwendungen für Unternehmen

1. Juli 2026/ Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Öffentlichkeitsarbeit grundlegend. Wie Unternehmen diese Entwicklung konkret und rechtssicher nutzen können, erfuhren die Teilnehmer eines interaktiv aufgebauten Medienseminars der IHK Siegen. Unter dem Titel „KI in der Öffentlichkeitsarbeit: Praxis-Einstieg mit Langdock“ vermittelte KI-Experte Jens Schönlau von der Marken- und Digitalagentur DES WAHNSINNS FETTE BEUTE aus Attendorn praxisnahe Einblicke in moderne KI-Tools und deren Anwendung. Im Fokus stand die Plattform „Langdock“, die den professionellen Einsatz von KI in Unternehmen ermöglicht. Der Referent zeigte an diesem Beispiel, wie sich KI-Systeme sicher, datenschutzkonform und effizient in bestehende Arbeitsprozesse integrieren lassen.

Neben einer Einführung in die Funktionsweise der Plattform erhielten die Teilnehmer konkrete Anwendungsbeispiele für die Öffentlichkeitsarbeit: von der Erstellung und Überarbeitung von Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträgen bis hin zur Entwicklung standardisierter Prozesse mithilfe sogenannter KI-Agenten. Diese ermöglichen es, wiederkehrende Aufgaben konsistent im definierten Unternehmensstil umzusetzen und so die Effizienz deutlich zu steigern. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Qualitätssicherung: Mit sogenannten „Skills“ können Texte automatisiert auf Tonalität, Verständlichkeit und Zielgruppenansprache geprüft werden. „Damit wird KI nicht nur zum Produktions-, sondern auch zum Kontrollinstrument im redaktionellen Alltag“, ordnete Jens Schönlau ein.

Ausführlich thematisiert wurden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der Kommunikation. Ein besonderes Augenmerk richtete der Referent auf den EU AI Act, dessen zentrale Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 verbindlich gelten. Betriebe, die KI in ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen, müssen künftig klar kennzeichnen, wenn Inhalte maßgeblich mit KI erstellt wurden. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Videos und Audioinhalte, die öffentlich verbreitet werden. Die Kennzeichnung muss für Nutzer eindeutig erkennbar und verständlich sein, etwa durch Hinweise wie „KI-generiert“, und zusätzlich technisch nachvollziehbar in Form von Metadaten umgesetzt werden.

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen interne Prozesse schaffen, um den Einsatz von KI transparent zu machen und rechtssicher zu dokumentieren. Gleichzeitig gilt: Werden Inhalte durch Mitarbeiter redaktionell geprüft und überarbeitet, kann die Kennzeichnungspflicht entfallen. Entscheidend ist jedoch, dass die Verantwortung stets beim veröffentlichenden Unternehmen liegt – nicht bei der eingesetzten KI.

Die Teilnehmer des Seminars konnten Fragen einbringen, Tools direkt ausprobieren und Erfahrungen austauschen. So entstand ein praxisorientiertes Format. Anhand von Live-Demonstrationen wurden typische Arbeitsabläufe aus Kommunikation und Marketing mit KI umgesetzt und der verantwortungsvolle Einsatz eingeordnet.

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Ansprechpartner

Patrick Kohlberger

Tel: 02713302-317
Fax: 0271 3302400
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