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Nr. 002: "Take Away" betroffen: Mehrwegalternativen in der Gastronomie sind Pflicht

9. Januar 2023 / In Corona-Zeiten erwiesen sich Abhol- und Mitnehm-Angebote für viele Gastronomiebetriebe als besonders hilfreich. Die zum Teil erheblichen Einnahmerückgänge konnten so wenigstens etwas abgefangen werden. Eine weitere Neuregelung des Verpackungsgesetzes wirkt sich auf genau diesen Bereich aus: Seit 1. Januar muss ein Großteil der Restaurants, Bistros, Cafés, Schausteller und Lieferdienste, die „to-go“-Getränke und „take-away“-Essen anbieten, als Behälter zwingend eine Mehrwegalternative anbieten (§33 VerpackG).

„Stündlich werden mehr als 300.000 Einweg-Becher für heiße Getränke verbraucht. Davon geht jedenfalls das Bundesumweltministerium aus. Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber erreichen, dass der Verbrauch bestimmter Einwegverpackungen gemindert wird“, erläutert IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. In den Verkaufsstellen muss mit Hinweistafeln auf das Angebot von Mehrweggeschirr hingewiesen werden, im Fall von Lieferdiensten auch auf der Webseite.

Das Studierendenwerk in Siegen bietet schon seit dem Wintersemester 2021/22 Mehrwegbehälter des Anbieters Vytal an. „Seit Einführung des Systems konnten wir bereits mehr als 37.000 Einwegverpackungen beim Takeaway-Essen einsparen“, erklärt Katrin Ziegert vom Studierendenwerk. Auch in den Bistros, an den heißen Theken und den Salatbars in den Dornseifer-Frischemärkten werden seit Januar Mehrweg-Behälter dieses Systems angeboten. „Wir wollten ein System einsetzen, bei dem die Leihgabe ohne Pfand funktioniert“, erklärt Katharina Eich, Produktentwicklerin bei Dornseifer. 

Eine Ausnahme von der Mehrwegalternative ist lediglich für kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche von unter 80 m2 vorgesehen: Sie müssen keine Mehrwegverpackungen vorhalten und anbieten, sind jedoch verpflichtet, Speisen und Getränke auf Kundenwunsch in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu füllen. Auch hier gilt, dass die Betriebe in geeigneter Weise auf diese Möglichkeit hinweisen müssen.

Allerdings reicht es nicht aus, Mehrweggeschirr vorzuhalten. Die Mehrweg-Variante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einweg-Verpackung. Nur eigene in Verkehr gebrachte Mehrwegbehälter müssen zurückgenommen werden. Bei der Metzgerei Müller mit fünf Filialen im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es bereits seit zwei Jahren das Angebot, den Mittagstisch oder die Wurstwaren in Mehrwegbehältern zu erhalten. „Das wird sehr gut angenommen von unseren Kunden“, sagt Verkaufsleiter Thorsten Kreps. Allein in der Filiale in Erndtebrück würden sich täglich etwa 20 Kunden ihre Einkäufe in Mehrwegbehältern des Anbieters REBOWL verpacken lassen.

Auf dieses System setzt auch das Ausflugslokal Ommi Kese in Olpe. Seit zwei Jahren können sich Kunden ihre heißen Getränke oder ihr Essen in Behältern von RECUP und REBOWL abholen. Auf dem ersten Stammtisch für Gastronomie- & Touristikbetriebe in Olpe, initiiert vom Stadtmarketingverein Olpe Aktiv e.V., wird Inhaber Peter Reck von seinen Erfahrungen berichten. Auch in der Hoffnung, dass sich noch weitere für das von ihm genutzte System entscheiden.

Denn es gibt mehrere Anbieter von Mehrweggeschirr auf dem Markt, deren Systeme sich durchaus unterscheiden. Einige stellen Gefäße aus hochwertigem und recyclebarem Polypropylen zur Verfügung, andere bieten direkt Behältnisse aus Glas an. Während einige Anbieter mit einem Pfandsystem arbeiten, setzen andere auf eine digitale Nutzerzuordnung, etwa durch das Scannen eines QR-Codes. Der Abschluss fester Pauschalen ist ebenso möglich wie eine Einzelabrechnung für jede herausgegebene Mehrwegverpackung.

„Allerdings fallen für die Nutzung von Mehrweggeschirr für die ausgebende Stelle Mehrkosten an“, sagt Hans-Peter Langer. Dabei handele es sich um Kosten für die Verpackungen und die Gebühr an den Systemanbieter. Zudem müsse zusätzlicher Lagerraum vorgehalten werden und es entstehe Mehraufwand durch das Spülen. Mehrkosten könnten bestenfalls durch eine höhere Kundenbindung ausgeglichen werden und einen zusätzlichen Werbeeffekt für den eigenen Betrieb schaffen. Das bestätigt Melanie Böhmer, Inhaberin des Waldhotels Wilhelmshöhe in Freudenberg. Seit 2020 können sich ihre Kunden schon Speisen in Mehrwegbehältern abholen. „Wir wollten aktiv etwas dafür tun, um die Umweltverschmutzung zu stoppen“, sagt sie. Während der Lockdowns hätten viele Kunden das Mehrweg-Angebot genutzt. Da jetzt das Restaurant wieder geöffnet hat und mehr Kunden vor Ort essen, sei die Nachfrage etwas zurück gegangen. „Ich freue mich darauf, wenn jetzt noch mehr Gastronomen Mehrweg anbieten, so können die Kunden ihre Behälter nicht nur bei uns, sondern auch noch in anderen Läden wieder zurückgeben“, erklärt sie.  

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