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Nr. 074: „Nicht nachvollziehbar“: Kritik im IHK-Verkehrsausschuss an Naturschutzklage zu Talbrücke Büschergrund

24. Oktober 2022 / Wer beim Vortrag von Arno Wied in die Gesichter der Unternehmensvertreter im Verkehrsausschuss der IHK Siegen blickte, stieß auf Fassungslosigkeit. Der Dezernent für Bauen und Wohnen bei der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein berichtete umfassend über das Verfahren für den dringend erforderlichen Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund (A45). Hier droht eine Verzögerung des Baubeginns um mehrere Jahre. Grund ist eine Klage der Naturschutzverbände gegen eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises für die beabsichtigte Verrohrung zweier Bäche unter der 70 Meter hohen Brücke. „Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme“, betonte Arno Wied, „damit das notwendige Baufeld hergestellt werden kann.“ Nach Abschluss der Bauarbeiten würden beide Gewässer selbstverständlich wieder offengelegt. „Keine der beteiligten Fachbehörden hat hiergegen Bedenken, auch der Naturschutzbeirat hat dem Vorhaben bei einer einzigen Gegenstimme zugestimmt.“ 

Neben dieser wasserrechtlichen Plangenehmigung hatte der Kreis als Untere Naturschutzbehörde auch eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Freudenberg ausgesprochen – eine Entscheidung, die nicht nur durch den Kreistag, sondern auch die Höhere Naturschutzbehörde geteilt wird. Beide Beschlüsse sind am Ende relevant für die Frage, ob für die Brückenerneuerung auf ein teures und zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann. Die Klage gegen Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Verrohrung der Bäche führe dazu, dass diese zunächst nicht rechtskräftig werden könne. Unter Umständen sei das Fernstraßenbundesamt nunmehr daran gehindert, für den Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren zu entscheiden. 

„Je länger sich der Baubeginn verzögert, desto wahrscheinlicher werden Nutzungsbeschränkungen der Brücke und erhebliche verkehrliche Einschränkungen“, erläuterte Arno Wied. Die jetzige unbefriedigende Situation sei umso weniger nachvollziehbar, da die Planungsvorbereitungen seit etlichen Jahren liefen; erste Beteiligungen hätten bereits 2015 stattgefunden. Schon vor fünf Jahren habe eine Einzelfallprüfung auf Grundlage des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgingen. 

Aufträge und Fachkräfte gehen reihenweise verloren

„Seit Jahren wird über schnellere Plan- und Genehmigungsverfahren diskutiert, ohne dass sich hier viel zum Positiven verändert hätte. Offenkundig wird inzwischen beinahe jede sich bietende Gelegenheit ergriffen, um zu klagen und so dringend benötigte Brückenerneuerungen erheblich zu verzögern“, bewertet IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer den Vorgang. Man könne nur hoffen, dass Freudenberg und Umgebung bei dieser Brücke nicht ähnliches passiere wie Lüdenscheid. „Das wäre ökonomisch und ökologisch ein Desaster und würde Menschen, Wirtschaft und Natur auf lange Zeit extrem belasten.“

Die Region befinde sich seit der Sperrung der Talbrücke Rahmede in einem kontinuierlichen Katastrophenzustand, gibt Ferdinand Menn (Spedition Menn GmbH) zu bedenken. „Der Wirtschaft gehen durch die zerschnittene Verkehrsachse reihenweise Aufträge und Fachkräfte verloren – und es scheint niemanden zu interessieren. Wie sonst lässt sich erklären, dass man sehenden Auges in die nächste Brückenmisere marschiert? Mir ist völlig schleierhaft, weshalb man in dieser kritischen Situation nicht in der Lage ist, die Weichen auf mehr Tempo zu stellen!“ Sollten die nun verursachten Verzögerungen eine Teil- oder gar eine weitere Vollsperrung zur Folge haben, wisse man ja inzwischen aus Lüdenscheid, was zu erwarten sei. 

Hans-Peter Langer: „Wichtig ist, aus diesem Vorfall Konsequenzen zu ziehen, damit es bei anderen Autobahnbrücken nicht zu ähnlichen Situationen kommt. Jede zurückgestellte Baumaßnahme birgt immense Gefahren. Das kann sich der heimische Wirtschaftsstandort, der erheblich auf Güterverkehr angewiesen ist, nicht erlauben!“ Denkbar sei etwa, typische Klagefälle daraufhin wissenschaftlich zu untersuchen, ob und wie im Vorfeld dafür gesorgt werden kann, zeitliche Nachteile auszuschließen. 

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Ansprechpartner

Hans-Peter Langer

Tel: 0271 3302-313
Fax: 0271 3302400
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