Dr. Theodor Gräbener erklärt die Wichtigkeit des Ehrenamts in der Vollversammlung der IHK.
Im März 2022 wird die neue Vollversammlung der IHK Siegen gewählt. Alle kammerzugehörigen Unternehmerinnen und Unternehmer in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sind herzlich eingeladen, ihre Vertreter für das oberste Entscheidungsorgan der IHK per Briefwahl zu bestimmen und/oder selbst als Vollversammlungsmitglied zu kandidieren.
Im Januar 2022 (03.01.2022 – 20.01.2022) können die Unternehmen Wahlvorschläge unterbreiten. Dabei ist auch der Vorschlag der eigenen Person möglich. Im März 2022 (07.03.2022 – 01.04.2022) findet die Wahl statt.
Die IHK wird die Unternehmen stets über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren
Die IHK Siegen ist die Selbstverwaltungsorganisation aller Gewerbetreibenden der Region Siegen-Wittgenstein und Olpe. Selbstverwaltung heißt hier: Die Unternehmer/-innen entscheiden selbst, wie die IHK ihre Aufgaben erfüllt, worauf sie ihre Arbeitsschwerpunkte legt und wie sie ihre Mittel einsetzt. Hierzu wählen alle Gewerbetreibenden im vierjährigen Turnus ehrenamtliche Mitglieder in die Vollversammlung. Die Vollversammlung ist das höchste Organ und Entscheidungsgremium der IHK.
Die Vollversammlungsmitglieder wählen aus ihren Reihen zugleich die/den Präsidentin/en als Repräsentant der IHK sowie 4 Vizepräsidentinnen/ten. Alle Vollversammlungsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Arbeit keine Vergütung.
Die IHK Siegen setzt sich für eine positive Entwicklung ihrer ca. 25.000 Mitgliedsunternehmen ein. Sie nimmt gegenüber der Politik und Verwaltung zu zahlreichen Vorgängen Stellung, die Auswirkungen auf unsere heimische Wirtschaft haben. Die IHK setzt sich z. B. für eine bessere Infrastruktur oder Erleichterungen im Außenwirtschaftsverkehr ein. Sie bietet Existenzgründungsberatungen, Know-how zu Marketing, Steuern, Innovationen, Technologie oder Recht. Sie sorgt auch für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander. Z. B. auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung sind ihr aber auch staatliche Aufgaben übertragen worden, wovon alle Unternehmen profitieren. Die IHK ist die Einrichtung, mit denen die Unternehmen ihre eigenen Angelegenheiten regeln können und sollen. Wer mitmacht, kann also Einfluss nehmen. Ob Kleinstunternehmen oder großer Industriebetrieb, ob Existenzgründerin oder Seniorunternehmer. Sie alle profitieren von einer lebendigen IHK. Bei der IHK Vollversammlungswahl heißt es daher : Ihre Stimme zählt!
Die Vollversammlung der IHK Siegen besteht aus 43 Mitgliedern, die von der IHK-zugehörigen heimischen Unternehmerschaft mittels allgemeiner, freier, unmittelbarer und geheimer Briefwahl für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Zwei Mal im Jahr, regelmäßig im Juni und im Dezember, kommt die Vollversammlung in den Räumen der IHK zusammen.
Rechtsgrundlagen für die Wahl zur Vollversammlung sind das IHK-Gesetz und die Wahlordnung der IHK Siegen.
Um die IHK-Wahl 2022 vorzubereiten und durchzuführen, hat die amtierende Vollversammlung im Dezember 2020 einen aus vier Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss gewählt:
Als Vertreter der Wahlausschussmitglieder wurden bestimmt:
Der Wahlausschuss trifft alle wesentlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der IHK-Wahl und legt insbesondere die Termine und Fristen gemäß der Wahlordnung fest. Zu seiner Unterstützung kann der Wahlausschuss Wahlhelfer bestimmen, denen er einzelne Aufgaben zur Erledigung überträgt.
Wählen können alle IHK-Zugehörigen, d. h. natürliche Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Prokuristen, soweit es sich um eine juristische Person handelt. Gleiches gilt vereinfacht gesagt auch für die Wählbarkeit. Näheres können Sie unserer Wahlordnung entnehmen.
Die Vollversammlung soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaft sein. Daher werden die kammerzugehörigen Unternehmen unserer Region in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt, die die einzelnen Wirtschaftszweige entsprechend ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung für den IHK-Bezirk bestmöglich repräsentieren. Die Ausübung des Stimmrechts erfolgt innerhalb der zugehörigen Wahlgruppe beziehungsweise des Wahlbezirks. Auch Wahlbewerber können nur für die Wahlgruppe kandidieren, der sie selbst - beziehungsweise das IHK-zugehörige Unternehmen, von dem die Wählbarkeit abgeleitet wird - angehören.
Die Einteilung von Wahlgruppen und Wahlbezirken bestimmt § 7 der Wahlordnung der IHK Siegen
Aus der Wirtschaft – für die Wirtschaft: Viele Unternehmensvertreter setzen sich in der Vollversammlung der IHK persönlich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in unserer Region bestmöglich gestaltet werden. Die 43 Mitglieder der Vollversammlung stehen für eine lebendige Kammerorganisation, die ihre Aufgaben erfolgreich wahrnimmt. Sie bestimmen unter anderem, welche inhaltlichen Schwerpunkte in der Arbeit der IHK gesetzt und wofür die Einnahmen der IHK Siegen verwendet werden. Die Zusammensetzung des wichtigsten Kammer-Gremiums berücksichtigt in angemessener Weise sowohl die wirtschaftlichen Teilräume als auch die unterschiedlichen Branchen.
Ein ehrenamtliches Engagement für die IHK ist eine spannende Aufgabe, die Sie mit Menschen zusammenbringt und neue Erkenntnisse gewinnen lässt. Das gilt bei einer Kandidatur für die Vollversammlung, aber auch für viele andere Bereiche, in denen die IHK auf Ehrenamt angewiesen ist. Hier berichten Unternehmer, warum ihnen ihr Engagement wichtig ist.
Telefon: 0271 3302-160
Fax: 02761 944-540
jens.brill@siegen.ihk.de
Telefon: 0271 3302-330
Fax: 0271 3302400
klaus.fenster@siegen.ihk.de
Hier finden Sie alle wichtigen Bekanntmachungen und Unterlagen zur Vollversammlungswahl. Und falls Ihnen doch einmal etwas fehlt: Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
In diesem PDF finden Sie Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)