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Bundesrat billigt "Anti-Greenwashing-Gesetz"

03.02.2026 Wer Produkte als „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ bewirbt, muss das künftig eindeutig nachweisen – sonst drohen Abmahnungen und Schadenersatz. Nach Bundestag und Bundesrat ist das neue Gesetz beschlossen, das Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Nachhaltigkeitswerbung schützen soll.

Unternehmen bleibt wenig Zeit zur Umstellung: Ab dem 27. September 2026 gelten die strengeren Regeln – inklusive klarer Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel und den Nachweis ökologischer Versprechen.

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