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Handel(n) mit Verantwortung: PPWR umsetzen. Eigenmarken und Importe jetzt lückenlos systembeteiligen.

06.05.2026 Mit der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 12. August 2026 verschiebt sich die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen von Eigenmarken und Importen von Handelsunternehmen grundlegend. Der Handel ist in der finanziellen Verantwortung.

Mit der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 12. August 2026 verschiebt sich die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen von Eigenmarken und Importen von Handelsunternehmen grundlegend. Der Handel ist in der finanziellen Verantwortung.

Handelsunternehmen, die Eigenmarken oder Importe ohne inländischen Zwischenhändler in ihren jeweiligen Verpackungen vertreiben, müssen diese vor dem Vertrieb selbst an einem System beteiligen. Nur bei rechtzeitiger Systembeteiligung bis zum 12. August 2026 erfüllen sie ihre gesetzlichen Pflichten und sichern die lückenlose Finanzierung des Verpackungsrecyclings in Deutschland. Es besteht direkter Handlungsbedarf.

Weitere Information: PPWR & Systembeteiligung: Eigenmarken & Importe

Seiten-ID: 1119

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