PDF wird generiert
Bitte warten!

Erste Hilfe im Betrieb - Eine Kurzeinstieg

Unter die Erste Hilfe fallen alle von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern.

Der Unternehmer oder die Unternehmerin ist für die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb verantwortlich. Ihnen obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

Somit sind unter der Ersten Hilfe im Betrieb dementsprechende Leistungen zu verstehen, durch die Verletzte und Erkrankte zur Abwendung akuter Gesundheits- und Lebensgefahren durch eigens dazu ausgebildete Helfer oder Helferinnen vorläufig versorgt werden. Zum Gebiet der Ersten Hilfe zählen nicht nur die im konkreten Fall durchzuführenden Maßnahmen, sondern auch alle organisatorischen Maßnahmen, Vorkehrungen, Einrichtungen, Sachmittel, die sie vorbereiten, ermöglichen und verbessern oder der Aufzeichnung dienen.

Die Erste Hilfe ist eine wichtige Voraussetzung für die medizinische Rehabilitation. Stellt man die Gefahr, in der sich Verletzte befinden, in den Vordergrund der Betrachtung, so wird anstelle von Erster Hilfe von Rettung gesprochen. Die organisatorische Gesamtheit der Ersten Hilfe findet unter diesem Gesichtspunkt ihren Ausdruck in den Begriffen Rettungsdienst und Rettungswesen.

Quelle. DGUV, 

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Links für die Erste Hilfe im Betrieb.

Seiten-ID: 3401
Zum Seitenanfang springen