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Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung

Ein ganz wesentliches Instrument des modernen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, sie zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vor allem für kleinere Unternehmen stellen die Gefährdungsbeurteilungen eine große Herausforderung dar.

An dieser Stelle weisen wir auf zwei Hilfen hin.

1) Broschüre „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.

Dieser Leitfaden entspricht inhaltlich der zwischen den Bundesländern und den Unfallversicherungsträgern abgestimmten „Leitfaden Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“. Er führt branchenübergreifend Schritt für Schritt durch den Prozess.

2) Onlineportal www.gefaehrdungsbeurteilung.de der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Hier ist insbesondere auf das Handbuch Gefährdungsbeurteilung der BAuA hinzuweisen, das grundlegende Informationen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellt.

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