PDF wird generiert
Bitte warten!

Energie- und Stromsteuer

Die Strom- und Energiesteuer stellen für Unternehmen einen zusätzlichen und stetig steigenden Kostenfaktor sowie administrativen Aufwand dar. Für bestimmte Unternehmen, insbesondere die des produzierenden Gewerbes, sieht das Energie- und Stromsteuerrecht Möglichkeiten zur Steuerentlastung vor.

Der DIHK hat eine chronologische Übersicht der zu beachtenden Fristen mit Blick auf die Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Abgaben im Energiebereich erstellt. Die Übersicht zeigt die wichtigsten im Jahresverlauf anstehenden Anzeige- und Meldefristen (siehe "Downloads").

(Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Liste übernommen werden!)

Seiten-ID: 999

Seiten-ID999

Ansprechpartner

Roger Schmidt

Tel: 0271 3302-263
Fax: 0271 3302400
E-Mail

Zum Seitenanfang springen