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Eigenstromerzeugung und EEG-Umlage-Beteiligung

Der Bundestag hat den Entwurf zur Reform des EEG beschlossen. Anders als noch Referentenentwurf vorgesehen, wird es keine reduzierte Umlage für Eigenstromerzeugung im produzierenden Gewerbe geben. Demnach sind künftig alle Anlagen zur Eigenerzeugung voll EEG Umlagepflichtig, mit folgenden Ausnahmen:

  • Hocheffiziente KWK-Anlagen (40% der Umlage)
  • Erneuerbare Energien Anlagen (40% der Umlage)

Keine Umlage zahlen Betreiber folgender Anlagen:

  • Kraftwerkseigenverbrauch
  • Anlagen ohne Netzanschluss (Inselsysteme)
  • Anlagen mit 100% Selbstversorgung, ohne Inanspruchnahme einer Förderung
  • Anlagen kleiner 10kW bei max. 10 MWh/Kalenderjahr
  • Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 01. August 2014 oder Genehmigung vor dem 23. Januar 2014 und Inbetriebnahme vor dem 01. Januar 2015)
  • Erweiterung, Erneuerung oder Ersatz von Bestandsanlagen mit nicht mehr als 30% zusätzlicher Leistung 

Eine detaillierte Stellungnahme von IHK NRW finden Sie rechts unter Downloads.

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