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Förderprogramme für Innovations- und Forschungsvorhaben

Für die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen stehen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Nähere Informationen zu ausgewählten Programmen finden Sie hier im Folgenden in den aufgelisteten Rubriken.

Um den Einstieg in die Forschungs- und Innovationsförderung zu erleichtern, hat die Bundesregierung ein zentrales Beratungsangebot eingerichtet. Dazu wurde der Flyer "Wegweiser zur Forschungs- und Innovationsförderung" herausgebracht, der auf entsprechende Beratungsservices des Bundes hinweist. Auch die Förderzentrale Deutschland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bietet hier  eine aktuelle Übersicht.

 

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden.

Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit hohem Markpotential, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Durch finanzielle Zuschüssen fördert das ZIM branchen- und themenoffen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung in drei Projektformen (FuE-EinzelprojekteFuE-KooperationsprojekteInnovationsnetzwerke) angehen. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.

Die Förderquoten für Einzelprojekte und Kooperationsprojekte betragen:

Unternehmensgröße

Einzelprojekte

Kooperations- projekte

Kooperations- projekte mit ausländischen Partnern

Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen

45 %

55 %

60 %

kleine junge Unternehmen (<10 Jahre)

45 %

50 %

60 %

Kleine Unternehmen

40 %

45 %

55 %

Mittlere Unternehmen

35 %

40 %

50 %

Unternehmen bis 500 beschäftigte Personen

25 %

30 %

40 %

Unternehmen bis 1.000 beschäftigte Personen

---

30 %

40 %

(Quelle: Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg)

Für FuE-Einzelprojekte betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen maximal 690.000 Euro.

Bei Kooperationsprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Unternehmen maximal 560.000 Euro, und pro Forschungseinrichtung maximal 220.000 Euro. Die Zuwendungshöhe ist zudem für das Gesamtprojekt auf maximal 3.000.000 Euro begrenzt.

Bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken kann die Förderung bis zu 490.000 Euro betragen, bei internationalen bis zu 600.000 Euro.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Förderrichtlinie und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen.

Für die digitale Antragstellung stehen auf der ZIM-Webseite  zwingend zu nutzende, aktualisierte Formulare zur Verfügung! Die Anträge können laufend eingereicht werden.

 

Ergänzender Hinweis:

Ein Webinar-Programm bietet Interessierten die Möglichkeit, sich zu verschiedensten Themenschwerpunkten des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) zu informieren und Fragen hierzu direkt an die Referenten der Vorträge zu richten. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich.

 

Steu­er­li­che För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung

Am 1. Januar 2020 trat das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft. 

Die Steuerliche Forschungsörderung kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland beantragt werden – technologioffen und unabhängig von der Unternehmensgröße.

Eine jährliche Fördersumme von bis zu 2,5 Millionen Euro ist möglich, bei KMU bis zu 3,5 Millionen Euro. Das Antragsverfahren ist einfach, schnell und digital. Ziel ist es, Unternehmen bei ihren FuE-Aktivitäten zu unterstützen und mehr Innovationen im Land zu generieren. Begünstigt werden FuE-Vorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Profitieren können Unternehmen jeder Größenordnung und Branche.

  • Ziel der Forschungszulage ist es, Unternehmen bei Forschung und Entwicklung (FuE) zu unterstützen und mehr Innovationen im Land zu generieren. Dazu ist zum 1. Januar 2020 das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft getreten. Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde eine Ausweitung der FZul ab dem 28. März 2024 wirksam.
  • Für eigenbetriebliche Forschung werden bis zu 25% der förderfähigen Aufwendungen gefördert – Bei KMU bis zu 35%.
  • Bei der Vergabe eines Forschungsauftrags (Auftragsforschung) beträgt die Höhe der förderfähigen Kosten 70% (ehemals 60%).
  • Bei eigenbetrieblicher Forschung können 70 Euro/Std. abgesetzt werden (ehemals 40 Euro/Std.)
  • Seit 01.01.2024 sind auch Sachkosten förderfähig.

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgeschrieben. So unterteilt es sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage bei dem zuständigen Finanzamt.

1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Zuerst ist bei der BSFZ eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines FuE-Vorhabens zu beantragen. In einem Antrag können mehrere FuE-Vorhaben aufgenommen werden. Der BSFZ obliegt die inhaltliche Beurteilung des FuE-Vorhabens, also ob ein begünstigtes FuE-Vorhaben vorliegt. Das antragstellende Unternehmen erhält über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens von der BSFZ eine Bescheinigung. Die BSFZ übermittelt die Bescheinigung grds. auch unmittelbar an das jeweils zuständige Finanzamt des antragstellenden Unternehmens.

Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ. Hier sind auch alle wesentlichen Infos zur Forschungszulage hinterlegt. Der Antrag bei der BSFZ erfolgt voll elektronisch. Zur Einreichung eines Antrags wird das ELSTER-Organisationszertifikat benötigt, das auf dem ELSTER-Portal beantragt werden kann. Zu beachten ist, dass die Ausstellung eines Zertifikats bis zu 14 Tage dauern kann.
 

2. Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt

In einem zweiten Schritt ist die Forschungszulage bei dem für die Besteuerung des anspruchsberechtigten Unternehmens nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dieser Antrag ist für alle begünstigen FuE-Vorhaben eines anspruchsberechtigten Unternehmens immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu stellen, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte FuE-Vorhaben entstanden sind. Das bedeutet, dass die Beantragung der Forschungszulage wirtschaftsjahrbezogen erfolgt und die Forschungszulage nicht nur für ein konkretes FuE-Vorhaben gewährt wird.

Die Forschungszulage kann grundsätzlich neben anderen (nichtsteuerlichen) Förderungen oder staatlichen Beihilfen für das begünstigte FuE-Vorhaben gewährt werden, sofern es nicht zu einer Doppelförderung kommt.

Das BSFZ hat für die wichtigsten Fragen und Antworten eine FAQ-Liste veröffentlicht.

Im Jahr 2024 wurde die Steuerliche Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz und die Bescheinigungsverordnung erheblich ausgeweitet und angepasst.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prässentiert dazu regelmäßig grundlegende Infos in virtuellen Veranstaltungen.

 

KMU-innovativ

KMU-innovativ ist ein zentrales Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Spitzenforschung unterstützt. Es fördert risikoreiche, anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) in spezifischen Technologiefeldern wie:

Biomedizin, Bioökonomie, Elektronik und autonomes Fahren, Informations- und Kommunikationstechnologien, Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung, Materialforschung (ProMat_KMU), Medizintechnik, Photonik und Quantentechnologien, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie Zukunft der Wertschöpfung.

Unternehmen können bis zu 70% der Kosten (Personal, Sachkosten) als Zuschuss erhalten. Die Einzelheiten der Förderung sind in der jeweiligen Förderbekanntmachung geregelt. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

 

 

Go-to-Market Gutschein

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen, die als Treiber innovativer Technologien und Lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten können.

Stichpunkte zur Förderung:

Wer: Kleinstunternehmen, Existenzgründerinnen und -gründer, Start-ups


Was: Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts


Wie: einstufiges Antragsverfahren


Wann: Die Einreichung ist bis zum 31. Oktober 2026, 16:00 Uhr, möglich. Anträge werden in der Reihenfolge, in der sie eintreffen, bearbeitet.

 

Mehr Details und Infos zu diesem Förderprogramm gibt es über die Homepage der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).

 

Horizont Europa

Horizont Europa ist das neunte Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (FuI) für den Zeitraum 2021 bis 2027. Mit einem Budget von rund 95,5 Milliarden Euro ist es das größte transnationale Programm dieser Art weltweit. Ziel ist es, die wissenschaftliche Exzellenz, Wettbewerbsfähigkeit und den digitalen/ökologischen Wandel in Europa zu stärken. 

Im Förderspektrum von Horizont Europa gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Verbundvorhaben, Einzelförderungen, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie weitere Finanzierungsinstrumente.

Teilnehmen können Forschende, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten.

 

WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Mit WIPANO fördert das BMWE den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen.

WIPANO wurde neu aufgelegt. Insbesondere für kleine Unternehmen und Startups bietet die Richtlinie “WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen” eine lohnenswerte Möglichkeit, Unterstützung bei Patentrecherche und Patentanmeldung zu erhalten.

Förderziel:
Im Rahmen der Richtlinie fördert das BMWE die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.

Gegenstand der Förderung:
WIPANO unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeitern, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Zuwendungsempfänger bei "Patentierung – Unternehmen":
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe und zwar sowohl als Einzelantragsteller als auch im Verbund.

Gefördert werden im Bereich der Patentierung im Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“

  • in Modul 1 der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung inklusive der dafür erforderlichen Beratungsleistungen sowie
  • in Modul 2 eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung.

Zuwendungsempfänger "Normung – Unternehmen":
Antragsberechtigt sind primär kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen. Sie werden gefördert, um sich aktiv an nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien zu beteiligen.

Zuwendungsempfänger "Normung – Unternehmen":
Zuwendungsempfänger sind primär kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Forschungsergebnisse in Normen überführen. Gefördert werden Aktivitäten zur aktiven Teilnahme an Normungsgremien sowie die Umsetzung von Normenmanagement, um Forschung in die Wirtschaft zu bringen.

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027.

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