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Förderprogramme für Vorhaben im Bereich Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie

Umfangreiche Förderprogramme für Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie unterstützen in Deutschland Unternehmen beim Übergang zu Klimaneutralität. Zentrale Säulen sind Zuschüsse für Heizungstausch (bis zu 70% über BAFA und KfW), energetische Gebäudesanierung, erneuerbare Energien (progres.nrw) sowie Innovationsförderung für Umweltschutz (LIFE, KfW).

 

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft stehen Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland im Fordergrund. Bei Investitionen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung möglich.

Die Förderung wird wahlweise als direkter Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.

Gefördert werden:

  • Querschnittstechnologien (Modul 1)
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
  • Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
  • Transformationsplan (Modul 5)
  • Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

In den sechs Modulen gibt es Förderquoten, wo grundsätzlich bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten möglich sind. Einige dieser Module sind sogar mit Förderquoten bis maximal 50 bis 55% ausgestattet. Zudem ist die zusätzliche Gewährung eines KMU-Bonus (+10%) in Aussicht. 

Zudem ist das Modul 1, die Basisförderung des Moduls 4 und das Modul 6 für große Unternehmen nicht förderfähig.

Das technologie- und branchenoffene Förderpaket für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft wird mit dem Förderwettbewerb vervollständigt. Der Wettbewerb bietet Unternehmen eine Förderung ihrer investiven Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz bis zu maximal 60 Prozent und adressiert insbesondere Projekte mit relativ hohen energiebezogenen Investitionskosten, die für eine wirtschaftliche Umsetzung eine höhere Förderung benötigen.

 

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Vor Investitionen in neue Technologien oder betriebliche Gebäude ist eine vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung mit konkreten Vorschlägen für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu empfehlen. Das BMWK zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent der Beratungskosten, aber höchstens 3.000 Euro. 

Für die Förderung zur Erlangung von mehr Energieeffizienz im Betrieb gibt es die folgenden Fördermodule:

  • einer Energieberatung z.B. (nach DIN V 18599) für ihr Firmengebäude (Erstellung eines Sanierungskonzepts oder einer Neubauberatung), 
  • einem Energieaudit (z.B. nach DIN EN 16247), das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet um Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen oder
  • einer Contracting-Orientierungsberatung mit deren Hilfe komplexe Einsparmaßnahmen überprüft werden können und geeignete Dienstleister zu deren Durchführung gefunden werden können.

Gefördert werden z.B. kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit jährlichem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 Kilowattstunden. Die Höhe der Förderung hängt vom gewählten Modul ab.

Mehr Infos zur Förderung der Energieberatung für Unternehmen und Betriebe gibt es hier.

Einen qualifizierten Energieberater in der Nähe gibt es unter anderem in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter https://www.energie-effizienz-experten.de/.

Eine Liste der Energieberater aus Südwestfalen gibt es z.B. im Downloadbereich der folgenden Seite.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den klimafreundlichen Neubau, die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie den Austausch alter Heizungen. Unterstützt werden Maßnahmen zur Energieeffizienz, wie Dämmung, Fenstertausch und erneuerbare Energien, durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse über KfW und BAFA.

Hauptförderbereiche der BEG (Stand 2026):

Das BEG unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionszuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt über das BAFA (Einzelmaßnahmen).

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 setzt den Fokus auf den Klimaschutz im Gebäudesektor. Für Neubauten wird der Effizienzhaus-40-Standard verpflichtend, kombiniert mit einer Vorgabe von mindestens 65% erneuerbarer Energien für neue Heizsysteme. Der Austausch alter Heizungen wird durch hohe Fördermittel von bis zu 70% der Kosten (bei Kombination von Boni) unterstützt.

Das GEG regelt die Energieeffizienzanforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude. Sie betreffen vor allem den Energieverbrauch, die Energieeffizienz, den Wärmeschutz, den Primärenergiebedarf, die CO2-Emissionen, die Integration erneuerbarer Energien sowie die Gebäudeautomation.

 

progres.nrw - Förderprogramme Klimaschutztechnik und Emissionsarme Mobilität

progres.nrw ist das zentrale Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Klimaschutz und Energiewende, das Zuschüsse für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Klimaschutztechnik und emissionsarme Mobilität bietet. Es richtet sich an Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und Vereine, um den Umstieg auf nachhaltige Technologien zu unterstützen.

Wichtige Programmbereiche (Stand 2026):

 

Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Als Spitzenförderprogramm fördert das Umweltinnovationsprogramm herausragende Projekte, die den Stand der Technik in einer Branche weiterentwickeln und anderen Unternehmen der gleichen Branche oder branchenübergreifend aufzeigen, wie innovative Technik zu einer Umweltentlastung führen kann.

Gefördert werden Projekte in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Alle Unternehmen  können eine Förderung erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Die Förderung wird entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits gewährt.

Mehr dazu gibt es hier!

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