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Gewerbliche Schutzrechte

Bei Erfindungen und anderen Innovationen, die sich auf dem Markt durchsetzen sollen, besteht eine besondere Gefahr der Nachahmung. Um gegen solche Plagiate und Imitationen vorgehen zu können, ist die Absicherung durch gewerbliche Schutzrechte nicht nur sinnvoll, sondern besonders angezeigt.

Die IHK Siegen berät in Sachen Schutzrechte und richtet einmal im Quartal einen Patentsprechtag mit hiesigen Patentanwälten aus.

An dieser Stelle weisen wir auch auf kostenfreie Angebote zu Schulungen z.B. vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in Form von Webinaren, Seminaren und Qualifikationen zu Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Designs etc. hin.

 

Verbietungsrecht implementieren

  • Wozu Gewerbliche Schutzrechte?
  • Welche Gewerblichen Schutzrechte gibt es?
  • Wie melde ich Gewerbliche Schutzrechte an?
  • Was kosten Gewerbliche Schutzrechte?
  • Warum Recherche nach Schutzrechten?
  • Wie kann ich Schutzrechte verwerten?1

Sie können verhindern, dass ein anderer mit Ihrer Idee das „große” Geld verdient, Ihren guten (Firmen-)Namen für seine Zwecke missbraucht und dass Konkurrenzprodukte wie Ihre eigenen aussehen.

Gewerbliche Schutzrechte bieten die Möglichkeit, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen.

ACHTUNG: Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialprinzip, d. h. sie gelten nur in dem Land, in dem sie angemeldet wurden! Schutzrechte können aber auch so angemeldet werden, dass sie praktisch europaweit oder auch weltweit wirksam sind.

Welche Gewerblichen Schutzrechte gibt es? 

In der linken Spalte unter "Mehr zum Thema" finden Sie jeweils einen ausführlichen Artikel zu den einzelnen Schutzrechten.

ACHTUNG: „Erst anmelden, dann reden!” Eine Erfindung/Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese vor der Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Bereits ein Beitrag in einer Fachzeitschrift, die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe gilt in der Regel als Veröffentlichung.

Wie melde ich Gewerbliche Schutzrechte an?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel mit einem Anmeldeformular für das jeweilige Schutzrecht. Antragsunterlagen sind direkt bei den Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München, Berlin und Jena erhältlich. Das DPMA hält die Dokumente mit ergänzenden Merkblättern auch im Internet zum Herunterladen bereit: PatentGebrauchsmusterMarkeDesign

Die Unterlagen zur Anmeldung eines Europäischen Patents hält das Europäische Patentamt (EPA) ebenfalls im Internet zum Herunterladen bereit: Europäisches Patent

Unterlagen zur Anmeldung Internationaler Patente stehen auf der Internetseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) zum Herunterladen bereit: Internationales Patent

Im Allgemeinen werden die Unterlagen persönlich oder per Post bei den Dienststellen des DPMA eingereicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die elektronische Anmeldung möglich. Auch Europäische und Internationale Patente können über das DPMA eingereicht werden.

Europäische Patentanmeldungen können auf dem Postweg, per Fax oder online eingereicht bzw. bei den Annahmestellen des EPA (München, Berlin, Den Haag) persönlich abgegeben werden. Internationale Patentanmeldungen können ebenfalls beim EPA eingereicht werden.

Die Schutzrechte können natürlich auch über die Patentanwälte Ihrer Wahl geltend gemacht werden. Gerade Patentanwälte verfügen über das notwendige langjährige Wissen und die Erfahrung, die die Aussicht auf die Eintragung eines Schutzrechts wesentlich steigert. Erfinder-Erstberatungen (ca. eine halbe Stunde) sind auch bei den Patentanwälten in der Regel kostenfrei. Entsprechende Patentanwälte finden Sie z.B. über die Suche der Patentanwaltskammer unter den externen Links auf dieser Seite.

Was kosten Gewerbliche Schutzrechte?

Prinzipiell sind für die Anmeldung von Gewerblichen Schutzrechten amtliche Gebühren zu entrichten. Diese fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich werden Gebühren für die zeitliche Aufrechterhaltung fällig. So wird beispielsweise bei Deutschen Patenten eine mit der Schutzdauer steigende Jahresgebühr fällig. Und für die Aufrechterhaltung einer Marke in Deutschland muss nach 10 Jahren eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.

Warum Recherche nach Schutzrechten?

 Durch Recherche nach Schutzrechten können Sie:

  • den Stand der Technik erfassen
  • Doppelentwicklungen vermeiden
  • Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden
  • Aktivitäten der Konkurrenz beobachten
  • Anregungen für eigene neue Aktivitäten erhalten
  • Lizenznehmer finden
  • Kreative Köpfe ermitteln

Lediglich beim Patent wird bei der Anmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Sachprüfung vorgenommen. Hier hilft eine Recherche (z. B. zum Stand der Technik) im Voraus, die Patentschrift so zu formulieren, dass ein Patent erteilt wird.

Alle anderen Schutzrechte werden bei der Anmeldung nur formal geprüft. Hier sind Sie selbst verantwortlich dafür, dass Sie bereits bestehende Schutzrechte nicht verletzen bzw. nicht Geld für die Anmeldung nutzloser „Scheinrechte” ausgeben.

Sie können in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes kostenfrei recherchieren. Bitte bedenken Sie, dass weltweit generell nur veröffentlichte Patente und Gebrauchsmuster recherchierbar sind! Entscheidend für Ihren Rechercheerfolg sind die Wahl geeigneter Datenbanken und Suchstrategien.

Wichtige Rechercheinstrumente/-datenbanken sind:

  • IPC – Recherche nach Internationaler Patentklassifikation
  • DPMAregister – Amtliche Publikations- und Registerdatenbank
  • DEPATISnet – Weltweite Sammlung von ca. 60 Mio. Patentdokumenten
  • DPMA kurier – Überwachung publikationspflichtiger Rechts- und Verfahrensstände
  • Espacenet - Patentdatenbank des Europäischen Patentamts
  • TMview (EUIPO) – Recherche nach europäischen Gemeinschaftsmarken
  • Madrid Express Database – Recherche nach international registrierten Marken
  • Sie können Recherchen nach Schutzrechten kostenpflichtig auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Informationszentrum Patente in Stuttgart oder bei Patentanwälten in Auftrag geben.

Wie kann ich Schutzrechte verwerten?1 

Hierfür gibt es leider kein allgemeingültiges Rezept! Aber, nur eine erfolgreiche Verwertung macht aus einer Erfindung eine nützliche Innovation. Die Zahl der Patentanmeldungen hat in den letzten Jahren weltweit kontinuierlich zugenommen. Allerdings werden, wie statistische Erhebungen zeigen, höchstens fünf bis sieben Prozent der patentierten Erfindungen auch wirtschaftlich verwertet.

Langjährige Erfahrungen zeigen ebenfalls, dass für den erfolgreichen Transfer einer Erfindung in die Wirtschaft drei engagierte Personen notwendig sind:

  1. der Erfinder, der mehr aus seiner Idee machen möchte
  2. der Ansprechpartner im Unternehmen, der die Erfindung in die Praxis umsetzen will,
  3. als Bindeglied der Innovationsmanager, der das Potenzial der Erfindung erkennt und den Transfer aktiv begleitet.

Die schwierigste Aufgabe ist, den künftigen Lizenznehmer zu identifizieren, ihn anzusprechen und ihn von den Vorteilen der Erfindung zu überzeugen. Dabei ist eine Kosten-Nutzen Rechnung, die speziell auf das Unternehmen zugeschnitten ist, eine überzeugende Argumentationshilfe. Ein häufiges Hindernis für eine gewinnbringende Nutzung ist immer noch die unzureichende Übermittlung des Wissens an potenzielle Anwender, z. B. KMU. Professionelles Verkaufen wird bei der Vermarktung von Innovationen nicht ausreichend genutzt!

Die Präsentation von geschützten Ergebnissen kann z. B. über Messeauftritte, Internetmärkte, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder Patentverwertungsagenturen erfolgen. Diese Formen der Präsentationen scheinen oftmals nicht auszureichen, um letztendlich einen Lizenz- oder Kaufvertrag zustande zu bringen. Hier hilft nur "aktives Verkaufen", also Zugehen auf den zukünftigen Kunden weiter.

ACHTUNG: Nutzen statt technischer Merkmale! Für den potenziellen Lizenznehmer eines Patents ist neben dem technischen vor allem der ökonomische Nutzen von Bedeutung! Der Anbieter einer Erfindung sollte sich somit im Vorfeld der Verwertung unbedingt über Punkte wie Marktsegmentierung im Bereich der Erfindung, Nutzendefinition und Marktanalyse Gedanken machen.

1 Quelle: Lehmann F., Schneller A. (2002): Patentfibel – Von der Idee bis zum Patent. – 59 S., Innovationsgesellschaft Universität Hannover mbH.

 

Schulungsangebote

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet regelmäßig praxisnahe Webinare und Workshops zu gewerblichen Schutzrechten an. Das Schulungsangebot richtet sich besonders an kleine und mittelständische Unternehmen, für die das Thema noch Neuland ist.

Hierzu zählen die Brown-Bag-Seminar-Angebote.

Diese richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen und vermitteln wertvolles Know-how über die wichtigsten Aspekte zur Identifikation und zum Schutz des geistigen Eigentums bzw. zum Umgang mit dem Urheberrecht.

Die Seminare finden online per Webex und im Wechsel mit den beiden Themen „Schutzrechte im Überblick“ und „Urheberrecht im Überblick“ jeweils am ersten Donnerstag im Monat mittags von 12 bis 13 Uhr statt.

Die Teilnahme ist kostenfrei nach vorheriger Anmeldung.

Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter: DPMA | Workshops und Seminare

E-Learning zu Intellectual Property (IP)

Der perfekte Einstieg in die Welt des geistigen Eigentums und der Schutzrechte: Mit dem IP-Führerschein bietet die PROvendis GmbH, in Zusammenarbeit mit dem ITM (Landeskompetenzzentrum in NRW im Bereich Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster) eine kostenlose und bundesweit einzigartige digitale Weiterbildungsmöglichkeit rund um Intellectual Property (IP) an.

Die zielgruppenspezifischen und allgemeinen Module ermöglichen Interessierten, Basiswissen zum Schutz von Erfindungen, Technologien oder eigenem Know-how – kurz: dem geistigen Eigentum (englisch: Intellectual Property) zu erwerben.

Infos und die kostenlose Registrierung unter: Startseite IP-Führerschein.

 

Patentsprechtage der IHK Siegen

An den Patentsprechtagen der IHK Siegen haben Unternehmensvertreter, Gründer und Erfinder die Möglichkeit, sich von einem Patentanwalt im Rahmen einer Erstberatung über Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs informieren zu lassen und Fragen abzuklären.

In einem individuellen vertraulichen Gespräch von ca. 30 Minuten kann die eigene Entwicklung bzw. Erfindung vorgestellt werden. Hierzu können gerne Skizzen, Zeichnungen, Beschreibungstexte oder Prototypen mitgebracht werden. Auch diejenigen, die bereits Schutzrechte erworben und dazu Fragen haben, können sich anmelden.

Die Teilnahme am Patentsprechtag ist kostenlos. Eine Anmeldung ist aber zwingend erforderlich, da die Beratungszeiten in Absprache verbindlich vereinbart werden.

Der nächste Patantsprechtag ist in der Planung/Durchführung und wird jeweils einmal im Quartal angeboten. Schauen Sie gerne hier unter Veranstaltungen. Die Vergabe der Beratungszeiten erfolgt mit Terminvergabe ab 14 Uhr! 

Bei dringenden Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner!

 

Markenschutz: Recherche-Möglichkeiten

Wer einen neuen Namen für eine Unternehmensgründung oder ein Produkt nutzen will, sollte daran denken, dass erhebliche Probleme entstehen können, wenn dieser Name mit anderen älteren Firmen- oder Markennamen verwechselt werden kann. Es sollte daher neben einer Überprüfung auf bereits eingetragene Firmen, etwa über das Unternehmensregister, unbedingt auch eine Markenrecherche durchgeführt werden.

Dabei sind mindestens zwei Aspekte zu beachten:

1. Für Deutschland rechtlich relevante Marken können bei drei Marken-Organisationen registriert sein:

  • Deutsche Marken (DE) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Amt der Europäischen Union für gesitiges Eigentum (EUIPO)
  • Internationale Marken (IR) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO)

Diese Organisationen bieten online kostenloses Recherchieren nach identischen Marken an (siehe Externe Links).

2. Mit einer Marke werden aber auch ähnliche Bezeichnungen geschützt. Dazu gehören vor allem Ähnlichkeiten im Schriftbild und in der Aussprache, die zu einer Verwechslung mit der eingetragenen Marke führen können. Eine Markenrecherche sollte daher die oben genannten Markendaten umfassen und Ähnlichkeiten mit einschließen. Diverse Dienstleister können hier zum Thema "Ähnlichkeitsrecherchen" weitergehende Auskünfte erteilen. Diese sind aber in der Regel kostenpflichtig.

Bitte beachten Sie auch, dass seit Januar 2019 in Deutschland das neue Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) gilt. Mehr dazu finden Sie hier und im Bereich Downloads.

 

Produktpiraterie

Produktpiraterie in Deutschland hat erschreckende Ausmaße angenommen und spürbar wirtschaftliche Auswirkungen. Sie bedroht insbesondere die Unternehmen der Investitionsgüterindustrie (Maschinen- und Anlagenbau, Automobilindustrie, Medizintechnik etc.), die sich durch FuE-Investitionen Wettbewerbsvorteile erarbeiten, verursacht Milliardenschäden und den Verlust von zehntausenden Arbeitsplätzen.

Gefälscht wird in allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen. Auch Ersatzteile von Maschinen und Investitionsgütern werden kopiert.

Als ProduktpiraterieProduktfälschung oder Markenpiraterie wird das Nachbauen von Produkten bezeichnet, mit dem Ziel, an dem wirtschaftlichen Erfolg einer Original-Ware teilzunehmen. Dabei werden Urheberrechten, Geschmacksmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Verletzungen von den Nachahmern billigend in Kauf genommen.

 

Welche Formen der Produktpiraterie gibt es?

  • Sklavische Fälschung: Hier wird versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung sowie der Markenname sind häufig gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch.
  • Plagiate tragen einen geringfügig geänderten Markennamen, z. B. Anagramme wie McDonald’s oder optisch ähnliche wie SQNY. Teilweise stehen diese Produktnamen auf sklavischen Fälschungen und teilweise auf Produkten, die es vom Originalhersteller nicht (oder so nicht) gibt. In China ist die Kopier-Kultur unter dem Begriff Shanzhai (Shan Zhai) bekannt.
  • Klassische Fälschung: Hier wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe, die verarbeiteten Materialien und/oder die Verarbeitung hingegen sind meist (aber nicht notwendigerweise) minderwertig und manchmal nicht vorhanden oder gesundheitsschädlich.
  • Raubkopie oder Schwarzkopie: Unter diesen Begriffen versteht man rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Bezeichnungen beziehen sich meist auf Produkte der Medienbranche, die sich mittels Reprotechnik reproduzieren lassen.

Die Herstellung und der Vertrieb von Nachahmerprodukten ist grundsätzlich erlaubt. Unter Nachahmerprodukte (auch als Me-too-Produkt bezeichnet, von engl. me too = ich auch) versteht man Produkte, die sich einem erfolgreichen innovativen Original-Produkt in vielen Eigenschaften angleichen und kurz nach dem Erstanbieter ebenfalls auf den Markt kommen. Nachahmerprodukte ähneln also einem Original; ist jedoch die Ähnlichkeit zu groß, dann ist ein solches Me-Too-Produkt schnell als ein Plagiat zu betrachten.

 

Welche Folgen kann Produktpiraterie haben?

Sicherheit / Qualität

  • Originalhersteller investieren Zeit und Geld in die Entwicklung qualitativ hochwertiger Markenprodukte. Die Qualität der Produkte und die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten sind dabei wesentliche Kaufkriterien. Doch wer garantiert dafür, dass die Plagiate die gleichen Qualitätsstandards erfüllen? Kinderspielzeug mit Weichmachern, Kettensägen mit erheblichen Sicherheitsrisiken oder Medikamente ohne jedwede Wirkung sind nur ausgewählte Beispiele für Fälschungen, die den Geldbeutel des Kunden schröpfen und auch dessen Gesundheit gefährden können.

Arbeitsplätze

  • Den betroffenen Originalherstellern entstehen Mehraufwendungen für die Bekämpfung der Produktpiraterie sowie teils dramatische Umsatzeinbußen, welche die Firmen in die Krise führen und zigtausende Arbeitsplätze jährlich vernichten.

Imageschaden

  • Der Schaden durch Produktpiraterie kann sich auf zukünftige Kaufentscheidungen der Kunden auswirken. Käufer, die nicht bemerken, dass es sich beim „Schnäppchen„ um ein Plagiat handelt, werden enttäuscht vom Produkt des vermeintlichen Originalherstellers sein und dieses ggf. in ihre nächste Kaufentscheidung nicht mehr mit einbeziehen.

 

Wie kann man sich vor Produktpiraterie schützen?

Wesentlichen Schutz bietet ein reglementierter Zugang zu unternehmensinternen Informationen und Forschungsergebnissen. Dies kann soweit gehen, dass Unternehmen bewusst auf Patente verzichten. Denn das derzeitige Recht sieht vor, dass der Hersteller 18 Monate nach der Patentanmeldung die Konstruktionspläne seiner Erfindung offen legt. So erweisen sich - gerade im Maschinenbau - Patentschriften als wahre Fundgrube für Markendiebe.

Um sich vor einem (sklavischen) Nachbau zu schützen, gibt es technische Möglichkeiten, die eine eindeutige Unterscheidung zwischen Original und Plagiat erlauben - Hologramme, Etiketten oder Magnetstreifen. Doch selbst diese Kennzeichnungsmittel werden häufig von Fälschern imitiert. Ein anderer Hebel setzt auf der Kundenseite an und liegt in der Sensibilisierung für das Thema Produktpiraterie.

Um die skrupellosen Geschäftspraktiken von Plagiatoren ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Industrie, Politik und Verbraucher für die Problematik zu sensibilisieren, vergibt die Aktion Plagiarius e.V. seit 1977 die gefürchtete Negativ-Auszeichnung „Plagiarius“ jährlich an Hersteller und Händler besonders dreister Nachahmungen.

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Ansprechpartner

Joschka Knipp

Tel: 0271 3302 264
Fax: 0271 3302 400
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