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Nachhaltigkeit in Unternehmen

Wirtschaftswachstum und Umweltschutz, Ökologie und Ökonomie – früher galten diese beiden Welten als unvereinbar. Dies hat sich fundamental geändert. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet jetzt, dass Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich handeln, sich aber auch zeitgleich sozial und ökologisch engagieren.

Somit ist die Offenlegung von Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability) für Unternehmen zu einem entscheidenden Faktor für Transparenz, Risikomanagement und Glaubwürdigkeit geworden. Durch die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464) wird die Berichterstattung für viele Unternehmen verpflichtend, wobei der Fokus auf Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – kurz ESG – liegt.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nach der CSRD haben große Unternehmen über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen zu berichten. Ziel ist es, die bereits bestehende Richtlinie zur Berichterstattung über nicht finanzielle Informationen – also Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – zu erweitern.

Die CSRD soll erreichen, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen, die Stakeholder zur Bewertung der nicht finanziellen Unternehmensleistung benötigen. Damit soll vor allem die Transparenz erhöht werden, um die Umlenkung von Investitionen in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu fördern.

Durch die neuen Berichtspflichten müssen die betroffenen Unternehmen viele Daten erheben, offenlegen und sie auf Basis der von der Europäischen Kommission erlassenen verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) berichten.

Welche Unternehmen sind davon betroffen?

Am 09. Dezember 2025 haben das EU-Parlament und der EU-Rat eine vorläufige Einigung mit Blick auf die Betroffenheit von Unterenhmen erzielt.

  • Diese sieht vor, dass CSRD berichtspflichtige Unternehmen mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als EUR 450 Mio. Umsatzerlöse aufweisen müssen.

Die Einigung sieht einen Gleichlauf des Anwendungsbereichs von CSRD und Taxonomie-Verordnung vor. Am 16. Dezember 2025 wurde der Susbstance Proposal vom EU-Parlament mit großer Mehrheit gebilligt. Am 26. Februar 2026 wurde die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 18. März 2026 (20 Tage danach) in Kraft.

Für die Geschäftsjahre ab 2027 gilt dann für alle Unternehmen, einschließlich Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen der neu definierte Anwendungsbereich.

  • Für Unternehmen, die unter der genannten Schwelle liegen, kann es aufgrund des Trickle-down-Effekts trotzdem dazu kommen, dass sie Auskünfte zu tätigen haben, da die berichtpflichtigen Unternehmen geforderte Daten und Informationen entlang der Lieferkette abfragen. Auch die Kreditinstitute werden zukünftig z.B. im Rahmen von Kreditbvergaben, Fragen zur Nachhaltigkeit stellen.
  • Jedoch dürfen von den CSRD-Unternehmen nur die Daten abgefragt werden, die unter den deligierten Rechtsakt fallen. Banken und Versicherungen können hier weitergehen, da bei denen andere Rechtsvorschriften gelten.

Um diese Prozesse zu kanalisieren und den Aufwand der nur indirekt von der CSRD betroffenen Unternehmen in Grenzen zu halten, hat die EU-Kommission über die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) die sogenannten VSMEs (Voluntary Sustainability Standards for Small and Medium Enterprise) entwickeln lassen. Die Idee dahinter ist, dass Betriebe, die einen Nachhaltigkeitsbericht nach diesem schlanken Standard verfassen, damit für das Gros der Anfragen ihrer großen, CSRD-pflichtigen Geschäftspartner gewappnet sind. Dies ist der Fall, wenn der VSME-Standard zum offiziellen EU-Dokument wird, was für Juni 2026 avisiert ist, 

Ein Nachhaltigkeitsbericht gemäß VSME ist freiwillig und muss nicht extern geprüft und veröffentlicht werden.

Biodiversität

Biodiversitätsverlust eindämmen und entgegenwirken

Die Natur macht einen richtig guten Job: Sie reinigt Wasser und Luft, liefert Ressourcen wie Holz, Kautschuk, Nahrung und schützt uns vor Starkregen und Hitzewellen. Das alles kostenfrei.

Klimawandel, Umweltverschmutzung, Raubbau und wachsende Versiegelung setzen unsere Ökosysteme allerdings unter Druck – die Leistungen der Natur für uns Menschen nehmen ab. Das hat auch massive wirtschaftliche Folgen, denn funktionierende Ökosystemdienstleistungen sind die Basis für eine funktionierende Wirtschaft.

Nach Schätzungen der Weltbank könnte der fortschreitende Verlust der Biodiversität die globale Wirtschaft rund 2,7 Billionen US-Dollar jährlich kosten. Eine riesige Zahl. 

Doch was bedeutet sie im Unternehmensalltag? Welche Risken bestehen, wenn die Leistungen der Natur wegbrechen? Und wie können KMU gegensteuern, um ihre Rohstoffe zu sichern und dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken?

In Unternehmen bieten sich vielfältige Möglichkeiten, Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt umzusetzen. Häufig verfügen sie über Außenanlagen und Gebäudeteile, die wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere sein können. Werden sie entsprechend nach ihren naturschutzfachlichen und freiraumgestalterischen Potenzialen gestaltet, bieten sie wertvolle Rückzugsgebiete für Pflanzen und Tiere.

Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Flächenentsiegelung, Anpflanzungen sowie die Schaffung von Biotopen sind hierbei beispielhaft und häufig sehr einfach umzusetzen. Zudem steigern diese Maßnahmen die Attraktivität des Firmenstandortes und verringern die Entwässerungskosten am Standort.

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs), wie die IHK Siegen, unterstützen Unternehmen beim Thema Biodiversität durch das Angebot von Informationen, Beratung, Workshops und Austauschplattformen.

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Ansprechpartner

Joschka Knipp

Tel: 0271 3302 264
Fax: 0271 3302 400
E-Mail

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