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Drittstrommengenabgrenzung
Die Abgrenzung von Drittstromverbrauch (Drittmengenabgrenzung) ist ein essenzieller Prozess, bei dem Strommengen, die von einem Unternehmen an Dritte weitergegeben werden, von den selbst verbrauchten Strommengen getrennt erfasst werden müssen. Dies ist besonders relevant, um von reduzierten Umlagen oder Befreiungen (wie EEG-Umlage, früher EEG-Umlage, jetzt EnFG-Umlagen) zu profitieren. Seit dem 1. Januar 2022 müssen diese Mengen eichrechtskonform gemessen werden; Schätzungen sind weitgehend unzulässig.
Grundlagen und Definitionen:
- Weiterleitung an Dritte: Eine Drittbelieferung liegt vor, wenn Strom (aus dem Netz oder Eigenerzeugungsanlage) an Personen geliefert wird, die rechtlich nicht mit dem Anlagenbetreiber identisch sind.
- Typische Dritte: Tochterunternehmen, Kantinen, Mieter, Handwerker, Reinigungsfirmen oder Leasinggeber.
- Zweck: Nicht abgegrenzte Strommengen werden oft als Eigenverbrauch behandelt. Bei falscher Abgrenzung droht die Nachzahlung voller Umlagen.
- Rechtlicher Rahmen: Die Regelungen (§ 62a EEG 2021) wurden in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), insbesondere § 45 EnFG, überführt.
Anforderungen an die Abgrenzung:
- Eichrechtskonforme Messung: Messung mittels MID-konformer Zähler (Mess- und Eichgesetz).
- 15-Minuten-Intervalle: Daten müssen in der Regel im 15-Minuten-Takt erfasst werden (Zählerstandsgangmessung).
- Zeitgleichheit: Erzeugung und Verbrauch müssen zeitgleich messbar sein.
- Speicherung: Die Zählerstandsgänge müssen für mindestens ein Jahr gespeichert werden.
- Ausnahmen: Für geringfügige Stromverbräuche Dritter können Erleichterungen gelten (§ 45 EnFG).
Wichtige Kriterien zur Abgrenzung:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) nennt drei Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit Strom als Eigenverbrauch gilt:
- Personenidentität: Betreiber der Anlage und Verbraucher sind dieselbe Person (juristische Person).
- Sachherrschaft: Der Strom wird im räumlichen Zusammenhang verbraucht.
- Keine Weiterleitung: Der Strom wird nicht an Dritte weitergeleitet.
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Ansprechpartner
Joschka Knipp

Tel: 0271 3302 264
Fax: 0271 3302 400
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