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Energierecht: Gesetze & Vorgaben für Unternehmen
Im Folgenden haben wir für die Unternehmen die wichtigsten rechtlichen Regularien im Energiebereich aufgeführt.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen je nach Energieverbrauch zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen oder zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Besonders Energieintensive Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 außerdem Informationen zu ihrer Abwärme auf einer zentralen Plattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfassen.
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Die Anforderungen richten sich primär nach dem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei Kalenderjahre:
- Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS): Verpflichtend für Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh (Durchschnitt der letzten 3 Jahre).
- Energieaudit nach DIN EN 16247-1: Unternehmen, die keine KMU sind (Nicht-KMU), müssen ein Energieaudit durchführen, wenn sie die 7,5 GWh-Schwelle für ein Managementsystem nicht erreichen.
- Umsetzung: Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,77 GWh/a müssen Pläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.
- Abwärmenutzung: Unternehmen sind verpflichtet, anfallende Abwärme zu vermeiden oder wiederzuverwenden. Zudem besteht eine Pflicht zur Meldung von Abwärme an eine Plattform der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Gemeldet werden müssen Abwärmemengen, die die Bagatellschwelle von 200 Megawattstunde pro Jahr, bezogen auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate, überschreiten. Ein Merkblatt der Plattform für Abwärme (PfA) gibt Antworten zu allen Fragen rund um die Meldepflicht der PfA.
- Rechenzentren: Es gelten spezielle Energieeffizienzstandards. Ab 2027 müssen diese zu 100 % mit Ökostrom betrieben werden und strenge Vorgaben zur Abwärmenutzung einhalten.
- Wirtschaftlichkeit: Die DIN EN 17463 (ValERI – Valuation of Energy Related Investments) bietet einen standardisierten Rahmen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen. Sie ist zentral für den Nachweis wirtschaftlicher Maßnahmen gemäß EnEfG.
- Fristen: Die Frist für die erstmalige Meldung war der 01.01.2025. Betroffene Unternehmen müssen diese Informationen im Folgenden bis zum 31. März eines jeden Jahres bereitstellen und aktuell halten. Außerdem müssen sie dauerhafte und wahrscheinlich dauerhafte Änderungen unverzüglich melden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet in Deutschland Nicht-KMU (Unternehmen mit >250 Mitarbeitern oder >50 Mio. € Umsatz + >43 Mio. € Bilanzsumme) zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits (DIN EN 16247-1) alle vier Jahre, um Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren. Alternativ sind zertifizierte Energie- oder Umweltmanagementsysteme (ISO 50001, EMAS) zulässig.
Eckpunkte:
- Meldung: Pflicht zur Onlinemeldung an das BAFA innerhalb von zwei Monaten nach Auditabschluss.
- Bagatellgrenze: Auch Nicht-KMU mit sehr geringem Verbrauch (<500.000 kWh/a) müssen melden, sind aber teilweise von der Durchführungspflicht befreit.
- Ausnahmen: Unternehmen mit ISO 50001 oder EMAS sind vom Energieaudit befreit.
- Neuere Entwicklungen: Ergänzend gilt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit spezifischen Vorgaben für Maßnahmenpläne
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weitere energierechtliche Regelungen sind am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit dem geänderten Gesetz wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Eckpunkte:
- 65%-Regel für Heizungen: Jede neu eingebaute Heizung (in Neubaugebieten) muss primär mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
- Ausnahme für Hallen (> 4m): Dezentrale Hallenheizungen (z.B. Dunkelstrahler) können auch ohne 65 % EE-Pflicht eingebaut werden, sofern sie sehr effizient sind. Der Nachweis einer Energieeinsparung von mindestens 40 % gegenüber dem alten System innerhalb von zwei Jahren nach Einbau ist entscheidend.
- Bestandsschutz: Vor dem 01.01.2024 installierte Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden.
- Erfüllungsoptionen: Neben Wärmepumpen sind auch der Einsatz von grünem/blauem Wasserstoff oder Biomasse in der Hallenheizung zulässig.
- Austauschpflicht: Der Austausch von über 30 Jahre alten Öl- oder Gasheizungen (Konstanttemperaturkessel) ist weiterhin Pflicht.
- Ende fossiler Heizungen: Spätestens zum 31. Dezember 2044 müssen alle Heizungen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein.
- Gebäudeautomation: Für Nichtwohngebäude mit Heizungs-/Klimaanlagen über 290 kW Nennleistung bestand bis Ende 2024 eine Pflicht zur Installation von Systemen zur Gebäudeautomatisierung.
- Energieausweis: Das GEG regelt die Ausstellung von Verbrauchs- oder Bedarfsausweisen bei Verkauf oder Neuvermietung von Gebäuden.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Energieversorgung. Es regelt die grundlegenden Strukturen des Energiemarktes und legt fest, welche Unternehmen Energie produzieren und welche Netzbetreiber für den Transport zuständig sind. Das EnWG enthält auch Bestimmungen zur Netzzugangsregulierung und zum Ausbau erneuerbarer Energien. Das EnWG wurde in den letzten Jahren mehrfach novelliert.
Ziel des EnWG ist es, einen fairen und transparenten Wettbewerb auf dem Energiemarkt sicherzustellen, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu fördern und eine sichere und zuverlässige Energieversorgung für alle Verbraucher zu gewährleisten.
Aspekte:
- Energiepolitisches Zieldreieck: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz.
- Netzzugang & Verträge: Das EnWG verpflichtet Netzbetreiber zu fairen Bedingungen für Kunden und regelt den Zugang zum Gasnetz.
- Regulierung: Es setzt EU-Vorgaben um, um fairen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt zu gewährleisten.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: § 14a EnWG ermöglicht Netzbetreibern die Steuerung von Anlagen (wie Wallboxen) zur Netzstabilisierung.
- Marktstammdatenregister: Verpflichtend für Energiekunden.
- Verbraucherschutz: Es regelt die Grundversorgung von Haushaltskunden und legt Standards für Lieferantenwechsel fest.
- Energiewende: Das EnWG wird kontinuierlich angepasst, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu integrieren und die Stabilität der Stromnetze zu sichern.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in hocheffizienten Anlagen, um den Primärenergieverbrauch zu senken und Klimaziele zu erreichen. Es regelt Einspeisung, Vergütung und finanzielle Zuschüsse für KWK-Anlagen und Blockheizkraftwerke, um Energie zu sparen, CO2-Emissionen zu senken und den Umweltschutz zu fördern. Zudem ist die zeitlich befristete Zahlung von Zuschlägen für KWK-Strom festgeschrieben, die über eine bundesweite Umlage finanziert wird. Anlagenbetreiber, insbesondere für Blockheizkraftwerke, profitieren von Investitionszuschüssen.
Aspekte:
- Novelle 2025 (KWKG 2025): Am 1. April 2025 trat eine Novelle in Kraft, die u.a. die Förderung über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängert.
- Ziele: Das Gesetz zielt auf die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau von KWK-Anlagen ab.
- Voraussetzungen: Ab 2025 müssen Anlagen bestimmte Grenzwerte für direkte Emissionen erfüllen (unter Energieertrag) und dürfen keine reinen Heizöl-Anlagen sein.
Hinweis
Mit Inkrafttreten der KWKG-Novelle zum 23. Dezember 2025 ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal für alle Zulassungs- und Vorbescheidverfahren sowie für Meldepflichten (Monats- und Jahresmeldungen) nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gesetzlich vorgeschrieben.
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Ansprechpartner
Joschka Knipp

Tel: 0271 3302 264
Fax: 0271 3302 400
E-Mail
Externe Links
EnEfG
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (Bundesgesetzblatt)
- EnEfG - (Gesetze im Internet)
Merkblätter
- Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (BAFA)
- Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs (BAFA)
- Merkblatt für die Plattform für Abwärme Version 1.5 (BAFA)
Plattformen
- Plattform für Abwärme (PfA))
- Energie-Atlas Bayern - Abwärme - Checkliste (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
Experten
EDL-G
Rechtliche Grundlagen
Merkblätter
Experten
GEG
Rechtliche Grundlagen
PLattformen
Fragen und Antworten
EnWG
Rechtliche Grundlagen
Plattformen
KWKG
Rechtliche Grundlagen
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zum 01.04.2025 (BAFA)
Plattformen

