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Produktkennzeichnung - allgemeine und spezielle Hinweise
Die Produktkennzeichnung umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Informationen auf Produkten und Verpackungen zur Identifizierung, Sicherheit und Verbraucherinformation. Sie dient der Rückverfolgbarkeit (z. B. Chargennummer), enthält Pflichtangaben wie Herstellername, CE-Zeichen, technische Daten, Inhaltsstoffe oder Gefahrenhinweise und muss laut Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gut lesbar angebracht sein.
Auch die EU-Produktsicherheitsverordnung ist verstärkt zu beachten!
Aspekte der Produktkennzeichnung:
- Funktionen: Verbraucherschutz, Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Warenorganisation.
- Pflichtangaben: Herstellername/Anschrift, Produktbezeichnung, Modellnummer, Sicherheitswarnungen, Konformitätszeichen (z. B. CE, WEEE).
- Rechtlicher Rahmen: Neben dem Produktsicherheitsgesetz und der EU-Produktsicherheitsverordnung auch viele verschiedene Verordnungen (Lebensmittelinformationsverordnung, Kosmetikverordnung, ElektroG, Textilkennzeichnungsverordnung, etc.).
- Folgen fehlender Kennzeichnung: Bei Fehlen verpflichtender Angaben können Abmahnungen, Wettbewerbsnachteile und Vertriebsverbote drohen.
- Anbringung: Direkt auf dem Produkt, auf Etiketten oder Verpackungen.
Was ist unter der Kennzeichnungspflicht zu verstehen? Ein FAQ des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gibt hier erste Antworten.
Spezielle Pflichtkennzeichnungen
CE-Kennzeichnung
- Für Produkte, die der CE-Kennzeichnung unterliegen, gelten umfangreiche Bestimmungen und Regelungen.
- Sonderregelung: Spielzeug, Warnhinweis für Kinder (Spielzeugrichtlinie ist eine von 26 Richtlinien, die unter die CE-Kennzeichnung fallen).
- Alle CE-Richtlinien sind auf der Homepage der itk GmbH und der EU aufgelistet. Auf der EU-Seite gibt es auch ausführliche Infos mit weiteren informativen Verlinkungen.
Branchen- und warenspezifische Kennzeichnungen
Verbrauchsgüter
- Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung)
- Kennzeichnung von Mehrweg- und Einwegflaschen (BMUKN)
- Seit Mai 2021 bildet die Medical Device Regulation (MDR) den verbindlichen Rechtsrahmen für die CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten in Europa.
- Kennzeichnung von Verpackungen (Anlage 5 VerpackG)
- Kennzeichnung von Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte (Gesetze im Internet)
- Überblick über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (BVL)
- Kennzeichnung von Lebensmittelkontaktmaterialien (BVL)
- Kennzeichnung von Verpackungen (Deutsche Recycling)
Gebrauchsgüter
- Elektrogeräte (Prüfsiegel VDE, Elektro- und Elektronikgerätegesetz WEEE-Kennzeichnung, GS-Zeichen)
- Kosmetika und die Kennzeichnung (BVL)
- Anforderungen für Tabakerzeugnisse (BVL)
- Textilien nach dem Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
- Rechtlichen Regelungen bei Bedarfsgegenständen (BVL)
Harmonisierte Giftinformation - die Kennzeichnungspflicht für gefährliche chemische Produkte
In der EU hat man die Arbeit der Giftnotrufzentralen durch ein neues Kennzeichnungs- und Informationssystem beispielsweise für Reinigungs- und Waschmittel verbessert.
Seit vier Jahren müssen alle neuen Haushaltsprodukte und gewerblich genutzten Produkte, die als gesundheitlich gefährlich eingestuft sind, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen UFI-Code (Unique Formula Identifier, dt.: eindeutiger Rezepturidentifikator) tragen. Ab diesem Jahr (01.01.2025) wird der UFI auch für Produkte Pflicht, die bereits vor dem Jahr 2021 in einem Mitgliedsstaat des EWR verkauft wurden. Der UFI ist ein 16-stelliger, eindeutiger Code, der gefährliche Gemische auf Etiketten kennzeichnet, um im Notfall eine schnelle Identifizierung für Giftinformationszentralen zu ermöglichen. Er muss zusammen mit einer Produktmeldung im PCN-Format (Poison Centres Notification) an die ECHA übermittelt werden.
So sieht der Anhang VIII ((EU) 2017/542) der CLP-Verordnung eine europäische Harmonisierung der Mitteilung von Giftinformationen von gefährlichen Gemischen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) vor. Die nationale Meldestelle in Deutschland ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Informationen von Importeuren und nachgeschalteten Anwendern dienen der gesundheitlichen Notversorgung.
Neben der Übermittlung von Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett eines gefährlichen Gemischs muss jetzt im EWR ein „eindeutiger Rezepturidentifikator“ (UFI) aufgenommen werden, mit dem im Notfall eine Zuordnung zu den verwendeten Stoffen und deren Eigenschaften gewonnen werden kann. Den Code können die Unternehmen über den UFI-Generator der ECHA selbst erstellen.
Betroffen sind alle Importeure und nachgeschaltete Anwender von gefährlichen Gemischen, also Formulierer, Lohnhersteller, Umverpacker und Umfüller, vor dem ersten In-Verkehr-Bringen sowie bei relevanten Änderungen des Produktes.
Mehr Details sind in dem Merkblatt der ECHA "The UFI and what it means for your product labels" zu finden.
Sehr hilfreich bei diesem Prozess sind auch die FAQs zum Anhang VIII der CLP-Verordnung der BAuA und weitere Merkblätter der ECHA.
EU-Energielabel - Energieverbrauchskennzeichnung
Die neue Energieverbrauchskennzeichnung
Das EU-Energielabel kennzeichnet seit März 2021 Haushaltsgeräte auf einer einheitlichen Skala von A (effizienteste) bis G (weniger effizient), um Energieverbrauch, Wasserbedarf und Geräuschentwicklung vergleichbar zu machen. Die Klassen A+, A++ und A+++ sind entfallen. Ein integrierter QR-Code führt zur EPREL-Produktdatenbank für detaillierte Infos.
Verpflichtungen der Hersteller und Händler
Als Hersteller mit Sitz in der EU, Importeur oder Bevollmächtigter eines außerhalb der EU ansässigen Herstellers müssen Sie vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der EU
- alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) registrieren
- sicherstellen, dass jedes von Ihnen verkaufte Gerät mit einem vorschriftsmäßigen Energieetikett versehen ist
- den Händlern die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen
- sicherstellen, dass die Etiketten so angebracht sind, dass sie in Geschäften und beim Online-Verkauf sichtbar und lesbar sind
Der Handel ist verpflichtet, die aktualisierten Energielabel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach deren Markteinführung an ausgestellten Produkten anzubringen. Sie können Energieetiketten unter Verwendung des Energielabel-Generators oder durch Herunterladen der Etikettenvorlagen erstellen. Etiketten mit QR-Code können nur auf EPREL generiert werden.
Je nach Produkt geben die Labels nicht nur den Stromverbrauch an, sondern enthalten auch weitere energieverbrauchsbezogene und sonstige Informationen, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen. Dazu werden intuitiv verständliche Piktogramme verwendet, die z. B. den Wasserverbrauch pro Waschzyklus, den nutzbaren Rauminhalt oder die Geräuschemissionen betreffen.
Freiwillige Produktkennzeichnung
Freiwillige Produktkennzeichnungen sind über die gesetzliche Pflicht hinausgehende Angaben, die Verbrauchern Zusatzinformationen bieten und Kaufentscheidungen beeinflussen sollen. Dazu zählen Güte- und Prüfzeichen (z.B. Bio-Siegel, Stiftung Warentest, RAL), Markenlogos, Nährwertinformationen wie der Nutri-Score oder Werbeslogans.
Eine ausgewählte Übersicht z.B. für Lebensmittel gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Weitere freiwillige Produktkennzeichnungen sind nebenstehend vom BAFA in einer PDF-Datei gelistet.
Behörden und Institutionen
Wer ist für die Überwachung zuständig?
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAFA)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BAM)
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
in NRW
- Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen (z. B. Münster - Medizinprodukte, Düsseldorf - Bauprodukte),
- Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE),
- Eichämter (LBME) und
- Kreisordnungsbehörden (Kreis Siegen-Wittgenstein: z.B. Chemikalien und Gefahrstoffe, Lebensmittel, freiverkäufliche Arzneimittel, etc. sowie Kreis Olpe Lebensmittel, etc.)
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Ansprechpartner
Joschka Knipp

Tel: 0271 3302 264
Fax: 0271 3302 400
E-Mail
Externe Links
Allgemein
Speziell
Rechtliche Grundlagen
- CE-Richtlinien im Überblick (ikt GmbH)
- CE-Richtlinien (EU) - Hintergrundwissen
- EU-Verordnungen über Medizinprodukte (BMG)
- Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln (EU)
- EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung (BMLEH)
- Medizinprodukte - Risiken bewerten. Patienten schützen (BfArM)
- Was sind Bedarfsgegenstände nach dem LFGB? (BVL)
Kennzeichnung
Giftinformation
- Der UFI und die Kennzeichnung Ihrer Produkte - Merkblatt (ECHA)
- Frage zum UFI Code und Produkten vor dem 01.01.2021 produziert (KOMNET-Wissensdatenbank)
- UFI-Code (BG BAU)
- Rezepturen von Wasch-und Reinigungsmitteln mit dem UFI-Code eindeutig zuordnen und Leben retten - Pressemitteilung 03.01.2025 (BfR)
- Warum müssen Sie über den UFI-Code Bescheid wissen? (Poison Centres)
- Veröffentlichungen (Poison Centres)
- Deutsches Vergiftungsregister geht an den Start (Pressemitteilung BfR, 28.01.2026)
Energielabel
Rechtliche Grundlagen
- EU-Energielabel-Verordnung (EU) 2017/1369
- Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG
- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV
- Rechtsgrundlagen Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnung (BAM)
Checklisten
Produktdatenbank
Produktgruppen
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Marktüberwachung
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