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Strompreisumlagen und Ausgleich
Die Strompreisumlagen sind Teil der staatlich regulierten Preisbestandteile, die zusammen mit Netzentgelten, Steuern (wie der Stromsteuer) und den Kosten für Beschaffung/Vertrieb den Endkundenpreis bestimmen.
Strompreis-Umlagen-Rechner
Die IHK Lippe zu Detmold hat bereits vor etlichen Jahres ein Energie- und Stromsteuer-Berechnungstool für das "produzierende Gewerbe" veröffentlicht und im Lauf der Jahre weiterentwickelt. Es berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage. Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz beziehungsweise nach §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz.
Mit dem Strompreis-Umlagen-Rechner der IHK Lippe lassen sich die Belastungen durch die verschiedenen Umlagen und Aufschläge schnell und einfach berechnen.
Besondere Ausgleichsregelung (BAR)
Die Besondere Ausgleichsregelung stellt eine Ausnahmeregelung dar, die es stromkostenintensiven Unternehmen und weiteren Berechtigten ermöglicht, ihre Umlagen auf die Netzentnahme von Strom zu begrenzen.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können stromkostenintensive Unternehmen oder andere Antragsberechtigte eine Begrenzung der Umlagen auf Strom (§§ 29 ff. EnFG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Der Antrag ist jeweils bis zum 30.06., in Sonderfällen bis zum 30.09. eines jeden Jahres (Antragsjahr) für das folgende Kalenderjahr (Begrenzungsjahr) zu stellen.
Mehr zur Ausgleichsregelung gibt es unter auf der Homepage der IHK Lippe zu Detmold (Besondere Ausgleichsregelung nach EnFG) und der BAFA (BAFA - Besondere Ausgleichsregelung).


