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Rechtliche Hinweise beim Thema Verpackungen
Unternehmen, die verpackte Waren (einschließlich Versandverpackungen und Transportverpackungen) und Verpackungen in Deutschland und der EU in Verkehr bringen, unterliegen strengen Regelungen, insbesondere durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) und die neuen EU-Vorgaben (PPWR). Die Pflichten umfassen Registrierung, Lizenzierung und Datenmeldungen, aber auch Konformitätsverfahren und technische Dokumentation.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die Verpackungsverordnung (PPWR) ist eine neue EU-Verordnung (EU 2025/40), die ab August 2026 EU-weit die Verpackungsgestaltung, -nutzung und -entsorgung vereinheitlicht, um Müll zu reduzieren, Wiederverwendung und Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, wobei ältere nationale Regelungen wie das deutsche VerpackG nach und nach abgelöst werden, mit strengeren Zielen für Mehrwegsysteme, Verboten für bestimmte Einwegverpackungen (z.B. im Gastronomiebereich) und erweiterten Herstellerverantwortungen.
Von den Regelungen besonders betroffen sind
- Erzeuger, die Verpackungen oder verpackte Produkte fertigen oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln und fertigen lassen;
- Hersteller (Erzeuger, Importeure oder Vertreiber), die Verpackungen oder verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat erstmals bereitstellen;
- Importeure, die Verpackungen aus einem Drittland in Verkehr bringen sowie
- Vertreiber bzw. Händler, die Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weitervertreiben.
Hierbei ist es wichtig, festzustellen, insbesondere mit Blick auf die zu erfüllenden Pflichten, welche Markteilnehmereigenschaften erfüllt sind.
Die PPWR gilt für unbefüllte und (mit Ware) befüllte Verpackungen!
Nicht PPWR-konforme Verpackungen dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in Verkehr gebracht werden!
Verpackungen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht werden oder worden sind, sind von der PPWR ausgenommen! Es ist jedoch ratsam dies zu dokumentieren, z.B. über einen Lieferschein, ein Eingangsdatum, etc.), um dies z.B. Marktüberwachungsbehörden auf Nachfrage nachzuweisen.
Mehr Infos im DIHK-Merkblatt: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PDF).
Was ist jetzt zu tun, um am Stichtag PPWR-Ready zu sein?
Handlungsempfehlungen
| Übersicht gewinnen |
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| Betroffenheit feststellen |
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| Abstimmung vornehmen |
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Welche Maßnahmen gilt es je nach Rolle als Marktteilnehmer umzusetzen?
Erzeuger |
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| Importeur |
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| Vertreiber |
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| Generell |
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Tabellen: Quelle RA Ungerer, FRANSSEN NUSSER, 10.03.2026
Merke: Als Unternehmen können auch mehrere Rollen gleichzeitig eingenommen werden!
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein deutsches Gesetz, das Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet, für die Rücknahme und hochwertige Verwertung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die bei Endverbrauchern anfallen, zu sorgen, um Umweltbelastungen durch Verpackungsmüll zu reduzieren und das Recycling zu fördern.
Es regelt seit Jahren die Verpackungsverantwortung und schreibt eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID sowie die Beteiligung an einem dualen System vor.
Behörde in diesem Zusammenhang ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Auf deren Homepage sind umfangreiche Infos zur Umsetzung des VerpackG zu finden.
Weitere Infos zum VerpackG gibt es unter: Merkblatt zum Verpackungsgesetz (PDF)
Wichtige Hinweise:
- Ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wurde vom Bundeskabinett im Februar 2026 beschlossen und dient dazu, die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umzusetzen. Es löst ab dem 12. August 2026 das VerpackG ab.
- Das VerpackDG wird somit voraussichtlich zum 12. August 2026 in Kraft treten, parallel zur direkten Anwendbarkeit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
- Notwendig ist das VerpackDG zur Anpassung der EPR-Pflichten („Erweiterte Herstellerverantwortung“) an Kapitel VIII der PPWR. -> Herstellerbegriff, Verpackungskategorien und Pflichteninhalt ändern sich!
- Unternehmen, die für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht als Hersteller gelten, müssen künftig von der ZSVR zugelassen werden. Und zwar bevor sie solche Verpackungen erstmals in Deutschland bereitstellen, oder verpackte Produkte auspacken. Zudem müssen sie sicherstellen, dass sie im Verpackungsregister LUCID registriert sind.
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Ansprechpartner
Joschka Knipp

Tel: 0271 3302 264
Fax: 0271 3302 400
E-Mail
Externe Links
PPWR
Rechtliche Grundlagen
Merkblätter und Leitfäden
- Merkblatt: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) 2025 - DIHK
- Guidance document on Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) (EC)
Europa
Webinare
VerpackG
Zentrale Stelle Verpackungsregister
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID – so geht's (ZSVR)
- Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (ZSVR)
- Systembeteiligung – was ist das? (ZSVR)
- Die Systembetreiber im Überblick (ZSVR)
- Herstellerregister (öffentlich - ZSVR)
- Prüferregister (Suche nach Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer nach § 27 Abs. 2 VerpackG)
- Leitfaden zur Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (ZSVR)
- Erweiterte Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen (ZSVR)
Online-Handel
- Pflichten für Versand- und Onlinehändler im Detail (ZSVR)
- Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (it-recht kanzlei)
Europa
- Umgang mit Verpackungen in Europa - eine Übersicht der nationalen Umsetzung (DIHK)
- EU-Entscheidung 97/129/EG
- Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen in Frankreich auf 2030 verschoben (AHK Deutsch-Französisch)
- Triman und sonstige Verpflichtungen (AHK Deutsch-Französisch)
- Österreich: Rechtliche Regelungen (Wirtschaftskammer)
- Spanien: Rücknahmesystem ecoembes informiert
- Spanien: Plastiksteuer in Spanien 2023 (ecosistant)
- Spanien: Kennzeichnungspflichten ab 2025
- Polen: Verpackungsregister (BDO)
- Italien: Leitfaden zur Umweltkennzeichnung auf Deutsch verfügbar (CONAI)
- Italien: hier informiert CONAI
- Großbritannien: Verpackungsregister - Verpflichtung erst ab 50 Tonnen
- Griechenland: Verpackungsregister (Portalanmeldung)
- Schweden: Neue Verpackungsverordnung in Schweden seit Januar 2023 (AHK Schweden)
- Deutsche Fassung des europäischen Verpackungsverordnungsentwurfs (EU)
- Was versteht man unter „Extended Producer Responsibility“ (EPR) (ZSVR)
- Fragen und Antworten zum Thema EPR (EPRCompliance)
- Dänemark: Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte (Deutsch-Dänische Handelskammer)
Mehrwegangebotspflicht

